Politik

Kein Gemunkel in Hinterzimmern Regeln zu Prozessabsprachen

Für Prozessabsprachen bei Gerichtsurteilen wird es künftig verbindliche Regeln geben. Dies beschloss der Bundestag. Auch wird die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft künftig erhöht.

Der Bundestag will mehr Transparenz herstellen.

Der Bundestag will mehr Transparenz herstellen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Für Prozessabsprachen bei Gerichtsurteilen wird es künftig verbindliche Regeln geben. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit großer Mehrheit ein Gesetz, das genau festlegt, unter welchen Bedingungen solche Absprachen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft getroffen werden können. Neben Union und SPD befürworteten auch FDP und Grüne die Neuregelung, die Linksfraktion stimmte dagegen.

Die Absprachen dürfen dem Gesetzentwurf zufolge nur die Strafhöhe und Bewährungsauflagen betreffen. Der Schuldspruch selbst, also die Frage, ob ein Angeklagter wegen einer Tat verurteilt wird, ist ausdrücklich von einem solchen "Deal" ausgenommen. Eine Verständigung darf zudem nur in einer öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Das Gericht muss dies einschließlich von Vorgesprächen protokollieren, um damit größtmögliche Transparenz herzustellen.

"Wir wollen die Verständigung herausholen aus den Gerichtsfluren und den Hinterzimmern", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Debatte. Sie wies den Vorwurf zurück, von solchen Absprachen profitierten nur Wirtschaftskriminelle. Sie seien gerade auch für "kleine Fische" gedacht. Der Gesetzentwurf geht zwar noch einmal zur Beratung in den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Mehr Haftentschädigung

 Der Bundestag stimmte zudem einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Haftentschädigung zu. Danach wird die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft von 11 Euro pro Tag auf 25 Euro erhöht. Neben dieser Entschädigung für immaterielle Schäden ersetzt der Staat alle entstandenen Vermögensschäden wie Verdienstausfälle oder Beiträge zur Rentenversicherung.

Der Bundestag verabschiedete ferner ein weiteres Gesetz, das den Rechtsschutz von Untersuchungshäftlingen verbessert. Ein Festgenommener muss jetzt unverzüglich über seine Rechte belehrt werden und nicht erst bei Beginn der Verhandlung. Die Neuregelung ist auch eine Folge der Föderalismusreform. Der Bund ist jetzt für das "Ob" der Haft zuständig, die Ländern regeln das "Wie", also den Vollzug der Haft.

Quelle: ntv.de, rts

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