Länderkammer setzt Urteil um Regelung für Hartz-IV-Härtefälle
07.05.2010, 13:44 UhrErwerbsfähige Hilfebedürftige sollen im Einzelfall künftig dann zusätzliche finanzielle Leistungen erhalten, wenn sie unabweisbare laufende Mehrausgaben zu tragen haben.
Der Bundesrat hat einer Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger zugestimmt. Eine solche hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar angemahnt, als es die Berechnung der Hartz-IV-Sätze - vor allem bei Kindern - beanstandete.
Mit der Gesetzesnovelle erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Einzelfall künftig dann zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn sie unabweisbare laufende Mehrausgaben zu tragen haben.
Der Bundestag hatte dafür vor zwei Wochen die rechtliche Grundlage geschaffen. Unter die Härtefall-Regelung fallen zum Beispiel besondere Aufwendungen für chronisch Kranke oder auch für lernschwache Schüler. Nicht als Härtefall gelten Ausgaben für Waschmaschinen, Brillen oder Zahnersatz.
Quelle: ntv.de, AFP