Kampf gegen Kinderpornos Regierung billigt Sperren
22.04.2009, 10:36 UhrDie Bundesregierung hat ein Gesetz zur umstrittenen Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet auf den Weg gebracht. Das vom Kabinett beschlossene Gesetz, soll noch vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren. Es erfasst privatwirtschaftliche Internet-Anbieter mit mindestens 10.000 Kunden und damit 97 Prozent des Marktes. Es bestehe dann auch die Möglichkeit, die Täter zu verfolgen, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen. "Ob und wie die Strafverfolgungsbehörden davon Gebrauch machen, das steht auf einem anderen Blatt", sagte sie.
Bereits am vergangenen Freitag hatten fünf der größten deutschen Internet-Anbieter freiwillig Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Firmen, vom BKA identifizierte Internet-Seiten mit Kinderpornos zu sperren. Wer auf die entsprechenden Seiten kommt, soll - nach dem Gesetzentwurf zwingend - ein Stopp-Schild sehen. Kritiker führen an, dies sei der Einstieg in eine staatliche Zensur. Einige Provider hatten die Verträge bewusst nicht unterschrieben, da sie ohne ein Gesetz keine Rechtssicherheit sahen. Mittlerweile hätten sich zwei weitere Anbieter bereiterklärt zu unterzeichnen, sagte von der Leyen.
"Kein Allheilmittel"
Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sagte, er sehe im härteren Vorgehen gegen Kinderpornografie "ein wichtiges, ein entscheidendes Signal". Ihm sei jedoch klar, dass es sich bei dem Gesetz nicht um ein Allheilmittel handele. Natürlich gebe es immer wieder Möglichkeiten, Blockaden zu umgehen. Hier müsse man am Ball bleiben und gegebenenfalls nachsteuern. Tritt das Gesetz in Kraft, gibt es laut von der Leyen keine Übergangsfristen. Die Unternehmen wüssten nun, was auf sie zukomme und könnten sich vorbereiten. Staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen mit eigenen Netzen sind von der Sperrpflicht befreit. Sie hätten interne Regelungen zum Aufruf von Internetseiten, sagte von der Leyen.
Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, die Zugriffsdaten würden nicht gespeichert. "Aber die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer versucht hier gerade eine solche Seite aufzurufen. Und in dem Moment macht er sich bereits strafbar", sagte sie. Es sei denn, der Nutzer könne nachweisen, es habe sich um ein Versehen oder um eine technische Umleitung gehandelt.
Kinderhilfe begrüßt Gesetz
Im Gesetzentwurf wird den Anbietern nicht mehr vorgeschrieben, wie sie die Seiten blockieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, wonach die in den Verträgen mit dem BKA vorgesehene Sperrung bei der Umwandlung von Domain-Namen in die Ziffernfolge der technischen Internet-Adresse (DNS-Sperre) umgangen werden könne.
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßte das Gesetz. Sie forderte die Bundesregierung aber auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Internet-Anbieter selbst nach kinderpornografischen Inhalten suchen müssen. Zudem müsse die Strafe für das Herunterladen solcher Daten verschärft werden - darauf stünden bislang nur zwei Jahre Haft. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland täglich bis zu 450 000 Zugriffe auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt. 20 bis 25 Länder weltweit haben bereits Sperren für diese Angebote eingeführt oder tun das in Kürze.
Quelle: ntv.de