Politik

Überprüfung in Karlsruhe Regierung erwartet NPD-Schlappe

(Foto: dpa)

Als einen "PR-Schachzug" bezeichnet der Grüne Beck den Antrag der NPD, sich in Karlsruhe ihre Verfassungstreue bescheinigen zu lassen. Das Ganze sei "erbärmlich". Auch die Bundesregieung sieht die Sache klar: Die höchsten Richter seien zunächst gar nicht zuständig.

Die Bundesregierung misst dem Versuch der rechtsextremen NPD, sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue bestätigen zu lassen, keine großen Aussichten auf Erfolg zu. Einer ersten Einschätzung des Bundesinnenministeriums zufolge sei der Antrag der NPD "rechtlich unzulässig", sagte ein Ministeriumssprecher.

Die NPD hätte sich demnach zuerst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen, ehe das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden könne, sagte der Sprecher. Auf die Planungen von Bund und Ländern zu einem möglichen neuen Verbotsverfahren habe der Schritt der NPD keinen Einfluss.

Der Grünen-Politiker Volker Beck wertete den Gang nach Karlsruhe als "erbärmlich" und "Schrei nach Aufmerksamkeit". Der Versuch der Partei, sich vom Bundesverfassungsgericht Verfassungstreue bescheinigen zu lassen, sei ein PR-Schachzug, erklärte Beck. "Die NPD kann kein Verbotsverfahren gegen sich selbst beantragen. Dass sie zurecht als rechtsradikal und verfassungsfeindlich bezeichnet wird, muss die NPD hinnehmen", meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion. Auf den Vorstoß gelte es, mit Besonnenheit zu reagieren. Niemand dürfe sich verleiten lassen, nun vorschnell einen Verbotsantrag zu stellen. Vor einem solchen Schritt müssten Beweise absolut sicher und belastbar sein.

Als "reinen Populismus" wertet Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) den Schritt der Partei. "Darauf sollten wir nicht reinfallen", sagte der CDU-Politiker. Bund und Länder sollten stattdessen wie geplant weiter an der Einleitung eines Verbotsverfahrens arbeiten. "Da dürfen wir uns nicht beeinflussen lassen, sondern wir müssen das Verabredete jetzt umsetzen."

Premiere fürs Gericht

Angesichts eines möglichen neuen Verbotsverfahrens hatte sich die NPD direkt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Mit einem Antrag will sie dort feststellen lassen, dass sie sich politisch im Rahmen der Verfassung bewege und deshalb nicht verboten werden könne.

Das Gericht sieht sich nun mit einem in seiner Geschichte einzigartigen Antrag konfrontiert. Es wird dem Sprecher zufolge die Zulässigkeit des NPD-Antrags prüfen. Wie lange das dauern wird, sei derzeit noch völlig offen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen Anfang Dezember entscheiden, ob sie einen neuerlichen Anlauf für ein Verfahren zum Verbot der NPD unternehmen. Eine Partei kann in Deutschland nur dann verboten werden, wenn sie eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese nachweisbar in aktiv-kämpferischer Weise umsetzen will. Aussprechen kann ein Verbot nur das Bundesverfassungsgericht, und das nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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