Ackermann-Dinner im Kanzleramt Regierung hält Gästeliste zurück
21.03.2012, 14:37 Uhr
Ackermann und Merkel feierten zusammen im Kanzleramt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Öffentlichkeit muss weiter rätseln, wer genau im April 2008 mit Kanzlerin Merkel und Deutsche-Bank-Boss Ackermann im Kanzleramt dinierte. Zwar urteilt das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Gästeliste offenzulegen sei. Die Regierung zögert jedoch noch. Grund: Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, heißt es auf n-tv.de-Nachfrage.
Wer gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zum 60. Geburtstag des Wirtschaftsbosses am 22. April 2008 zu Abend aß, bleibt vorerst weiter im Dunkeln. Einem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zum Trotz, veröffentlicht das Bundeskanzleramt die Gästeliste vom fraglichen Abend vorerst nicht.
Zur Begründung gab eine Regierungssprecherin auf n-tv.de-Anfrage an, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. "Zwar wurde die Revision nicht zugelassen, aber gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde zulässig. Es bleibt abzuwarten, ob eine der Parteien diese Beschwerde einlegt", hieß es. Den Regierungsangaben zufolge gelte dafür eine Frist von einem Monat. "Sobald das Urteil vorliegt, wird es geprüft und dann zügig über das weitere Vorgehen entschieden. Natürlich werden wir uns entsprechend der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung verhalten", sagte die Sprecherin weiter.
Blick in die Bücher der Kanzlerköche
Die Richter hatten geurteilt, dass das Kanzleramt die Informationen zu dem Jubilarsschmaus herausgeben muss – Gästeliste, Redevorlage sowie Tisch- und Sitzordnung in ungeschwärzten Kopien. Das Kanzleramt hatte bislang nur zum Teil Einblick in die Liste der Gäste gewährt.
Das Informationsinteresse der Kläger überwiege das Geheimhaltungsinteresse, hieß es in der Begründung des Gerichts. In diesem Punkt setzte sich der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation "Food Watch", Thilo Bode erneut mit seiner Klage durch.
Mit der Annahme der Merkel-Einladung hätten sich die Gäste in den Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches begeben, der nicht ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen sei, urteilten die Richter. Sie verpflichteten das Kanzleramt auch, die Sammelrechnung der Kanzlerküche über die Beschaffung von Lebensmitteln offenzulegen.
Ausnahme für Merkels Agenda
Weiter geheim bleibt nach dem OVG-Urteil der Terminkalender von Kanzlerin Angela Merkel. Eine Offenlegung könne nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sowie die Sicherheit der Kanzlerin haben, so die Richter. Dies sei ein gesetzlicher Ausschlussgrund. Dieser Teil der Klage wurde damit abgewiesen.
Schon das Verwaltungsgericht hatte im April 2011 entschieden, dass der Merkel-Kalender nicht an die Öffentlichkeit kommt. Andernfalls wäre es beispielsweise möglich, ein Bewegungsprofil der Kanzlerin zu erstellen. Dies würde ihre Gefährdung erhöhen. Die Kläger wollten anhand des Kalenders prüfen, ob es vor oder nach dem Abendessen verstärkt Kontakte mit Unternehmern gab.
Merkel hatte an dem runden Geburtstag Ackermanns Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft ins Kanzleramt geladen. Kritiker warfen ihr damals Kungelei von Regierung und Wirtschaft vor. Merkel wies die Kritik der Opposition an der Veranstaltung zurück. Das Essen sei keine Geburtstagsfeier gewesen.
Quelle: ntv.de, jog/dpa