Politik

Gesamtdeutsche Solidarität Regierung hält am "Soli" fest

Die Bundesregierung hält am Solidaritätszuschlag fest und sieht seiner möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelassen entgegen.

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(Foto: Zentralbild)

Die Solidarpakte, die die Mittel für die ostdeutschen Länder festlegen, enden im Jahr 2019, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). "Bis dahin steht nichts zu Disposition", betonte er im ZDF. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bestätigt. Ich bin da ganz gelassen."

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte den 1991 zunächst für ein Jahr eingeführten und seit 1995 dauerhaft erhobenen Zuschlag auf die Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung lautete: Das Motiv für die Einführung des "Soli" seien die Kosten für die Einheit gewesen. Dabei handele es sich um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch eine Ergänzungsabgabe gedeckt werden dürfe. Eine Ergänzungsabgabe wie der "Soli" diene nach den Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen.

Auf Wunsch des Finanzgerichts soll jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob der "Soli" mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Dazu sagte de Maizière: "Es gibt viele Vorlagebeschlüsse von unteren Gerichten an das Bundesverfassungsgericht." Der Solidaritätszuschlag werde noch "für eine gewisse Zeit" gebraucht, um die "Generationenaufgabe" zu bewältigen, die Teilungsfolgen Deutschlands abzuarbeiten.

Belastung und Entlastung aufrechnen

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, forderte die Regierung auf, Farbe zu bekennen. "Wenn die Bundesregierung den Soli weiter erhalten will, muss sie sich klar zu ihrer Finanzierungsaufgabe im Rahmen des Solidarpakts bekennen", erklärte der Finanzpolitiker in Berlin. "Und sie muss natürlich noch einmal überprüfen, ob die für die Jahre ab 2011 angekündigten massiven Steuersenkungen denn wirklich zu dieser nach wie vor bestehenden Zusatzbelastung des Bundeshaushalts passen."

Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider appellierte an die schwarz-gelbe Koalition, ihre Etatplanung zu überdenken. Sollte der Soli fallen, müsste der Konsolidierungskurs erheblich verschärft werden, sagte er der "Frankfurter Rundschau": "Nicht nur die Steuersenkungen, auch jegliche Ausgabenerhöhungen wie das unsinnige Betreuungsgeld wären dann endgültig unvorstellbar."

Urteil gegen gesamtdeutsche Solidarität

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, er sei "der festen Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsfest ist". Die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft betonte: "Die Finanzierung des Aufbaus Ost durch den Solidarpakt II muss in jedem Falle sichergestellt sein."

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) reagierte gelassen auf das Urteil aus Niedersachsen. Es handele sich um "die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts". Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnte: "Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich." Die Sprecherin der ostdeutschen SPD-Abgeordneten im Bundestag, Iris Gleicke, sagte: "Es ist unerträglich, dass permanent am Aufbau Ost gezündelt wird."

Quelle: ntv.de, dpa

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