Politik

NPD-Verbotsverfahren Regierung rückt nicht ab

Die Bundesregierung hält trotz der weiteren bekannt gewordenen V-Mann-Fälle unverändert an den NPD-Verbotsanträgen fest. Die Anträge für das Bundesverfassungsgericht seien nach wie vor gut begründet, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, am Freitag in Berlin.

Am Donnerstag waren über die fünf bereits bekannten Informanten des Verfassungsschutzes weitere vier V-Leute im NPD-Verfahren entdeckt worden. Die Verantwortung dafür schob Lingenthal den zuständigen Landesregierungen und Landesämtern für Verfassungsschutz zu. Lingenthal schloss nicht aus, dass weitere "Überraschungen" folgen könnten.

Auch die Union steht weiter hinter den Verbotsanträgen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach von einer weiteren Belastung für das Verfahren. Ein Zurückziehen der Anträge lehnte er aber ab: Das wäre für die NPD ein "Propagandaerfolg ".

Dagegen fordern die Liberalen die Aussetzung des Verfahrens. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler sagte, die NPD müsse politisch und nicht juristisch bekämpft werden.

Niedersachsen und Bayern bestätigen weitere V-Leute

Die Innenministerien von Niedersachsen und Bayern hatten am Donnerstagabend mitgeteilt, dass in Verbotsanträgen Zitate eines zum damaligen Zeitpunkt noch aktiven Verbindungsmannes des Verfassungsschutzes vorkämen. Darüber hinaus seien Zitate von drei weiteren, nicht aktiven V-Leuten verwendet worden. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Namen der Verfassungsschutz-Informanten den Karlsruher Richtern bislang nicht mitgeteilt worden waren. Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) sagte dem NDR, die vier V-Leute seien keine führenden NPD-Funktionäre.

Die neuen Informationen sind dem Bundesverfassungsgericht nachgereicht worden. In der Stellungnahme von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung wird Auskunft zum Einsatz der bisher enttarnten V-Männer in der Partei gegeben. Dabei wird versichert, dass sie keinen steuernden Einfluss auf die NPD ausgeübt hätten. Die Antragsteller vertreten die Position, die per V-Mann gewonnenen Informationen seien für das NPD-Verbotsverfahren "rechtlich zulässig verwertbar ".

Neue Vorwürfe

Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Dieter Berberich, hat erneut die Bedeutung der V-Leute für die rechtsextreme NPD unterstrichen. Berberich sagte gegenüber n-tv, beanstandete Reden von NPD-Funktionären seien unter anderem von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes angefertigt worden. Die NPD-Funktionäre seien zu ungebildet, um dazu in der Lage zu sein.

Quelle: ntv.de

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