Politik

Drei Jahre Übergang Regierung stärkt Datenschutz

Die Bundesregierung will die Bürger besser vor unerwünschtem Datenhandel schützen. Persönliche Daten dürften künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden, kündigte Innenminister Wolfgang Schäuble nach dem Kabinettsbeschluss über ein neues Datenschutzgesetz in Berlin an.

Eine Ausnahme gilt für die Spendenwerbung von Kirchen und Hilfswerken. Außerdem wird es marktbeherrschenden Unternehmen untersagt, einen Vertragsabschluss von der Einwilligung in die Datenweitergabe abhängig machen. Auch die Bußgelder werden erhöht. Zur Umsetzung erhält die Wirtschaft drei Jahre Zeit.

Übergangsfrist zu lang

Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte diese Übergangsfrist als zu lang. Gegen einen illegalen Umgang mit Daten helfe "letztendlich nur eine schärfere Kontrolle, und da setze ich auf eine Stärkung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden", sagte Schaar bei n-tv.

Grundsätzlich begrüßte Schaar den Gesetzentwurf. "Ich bin damit doch weitgehend zufrieden, denn das ist eine Zäsur", sagte Schaar. "In Zukunft soll der Betroffene einwilligen müssen, ehe seine Daten weitergegeben werden. Bisher musste er ja ausdrücklich widersprechen - also selbst aktiv werden."

Schaar bezweifelt allerdings, dass die Wirtschaft wirklich drei Jahre für den Übergang braucht. In der Branche gälten Daten bereits nach einem Jahr als veraltet. Schaar forderte zudem erneut eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Daten. Nur, wenn die Quelle der Daten bekannt sei, könne der Bürger prüfen, ob er die Weitergabe freigegeben habe.

Datenhandel ist ein Milliardengeschäft

Verbraucherschützer forderten die Bürger zu mehr Sorgfalt auf im Umgang mit den eigenen Daten, etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen. Der Datenhandel sei ein Milliardengeschäft, von dem die Betroffenen aber in der Regel nichts hätten, kritisierte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. In den USA dagegen gebe es Modelle, wo Verbraucher die eigenen Daten vermarkteten und damit den Zwischenhandel ausschalteten. So könnten sie den Gewinn selbst einstreichen.

Schäuble räumte ein, dass Datenschutzskandale auch mit der neuen Regelung nicht ausgeschlossen seien. Gesetzesverstöße seien immer möglich. Auch der CDU-Politiker appellierte an die Eigenverantwortung der Verbraucher. Die Bürger könnten einiges tun, um Datendieben das Handwerk zu legen. Es empfehle sich etwa eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge, da unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen rückgängig gemacht werden könnten.

"Verbraucherrechte für Schäuble ein Fremdwort"

Die Grünen kritisierten Schäubles Gesetzentwurf als Mogelpackung. Auch sie bemängelten die lange Übergangsfrist, die fehlende Kennzeichnungspflicht sowie zahlreiche Ausnahmen bei der Zustimmung zur Datenweitergabe. Verbraucherrechte seien für Schäuble offenbar nach wie vor ein Fremdwort, erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast.

In den vergangenen Monaten waren immer wieder Datenschutzpannen wie der Diebstahl von Millionen Kundendaten bei der Deutschen Telekom bekanntgeworden. Nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" sind auf dem Schwarzmarkt die Bankverbindungen von 21 Millionen Bürgern im Umlauf. Fast alle Spuren deuteten darauf hin, dass die Informationen von kleinen Callcenter-Betreibern stammten.

Quelle: ntv.de

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