Politik

Umgang mit Arbeitnehmerdaten Regierung startet Datenschutz

Die Bundesregierung hat erste Beschlüsse für einen verbesserten Datenschutz der Arbeitnehmer gefasst. In das Bundesdatenschutzgesetz soll umgehend ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten aufgenommen werden. Zugleich sollen die Vorarbeiten für ein neues Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz beginnen.

Das Bundeskabinett folgte damit Empfehlungen eines Spitzentreffens von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, zu dem Innenminister Wolfgang Schäuble am Montag eingeladen hatte. Auslöser für die Gesetzgebung sind Überwachungen von Beschäftigten bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Telekom und dem Discounter Lidl.

Nur ein erster Schritt

Von der Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz verspricht sich Schäuble bereits deutliche Verbesserungen für Arbeitnehmer. Diese Grundsatzregel soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, das zum Ziel hat, dem illegalen Datenhandel einen Riegel vorzuschieben. Er sei sich mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg einig, dass dies nur der Anfang sei, betonte Schäuble. "Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz zusammenzufassen." Auch der Bundesrat habe gesetzliche Regelungen vorgeschlagen.

Schäuble bekräftigte, dass angesichts der komplexen Materie ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden könne. Das Bundesdatenschutzgesetz enthalte allgemeine Regelungen, die grundsätzlich auch für Daten im Arbeitsverhältnis gälten. Die Vielfältigkeit der Arbeitswelt könne dieses Gesetz aber nicht erfassen. Spezifische Regelungen gebe es im Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regelungen würden zum Teil als nicht ausreichend, als zersplittert und unübersichtlich angesehen.

Quelle: ntv.de

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