Politik

Deutscher klagt in Straßburg Religionsangabe rechtens

Die alte Lohnsteuerkarte ist inzwischen durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer  ersetzt worden.

Die alte Lohnsteuerkarte ist inzwischen durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt worden.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Lohnsteuerkarten in Deutschland bleiben wie sie sind. Der Versuch, das Pflichtkästchen mit der Religionszugehörigkeit "wegzuklagen", scheitert vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der Pflichtangabe zur Religionszugehörigkeit auf den deutschen Lohnsteuerkarten keinen Grundrechtsverstoß. Die Straßburger Richter wiese damit die Beschwerde eines Anwalts aus München ab.

Im Falle des klagenden konfessionslosen Lektors standen auf der Lohnsteuerkarte statt der Konfessionsangabe nur zwei Striche: "--".

Diese Pflichtangabe sei zwar ein Eingriff in das Recht, seine religiösen Überzeugungen nicht preiszugeben, hieß es in dem Urteil. Doch sei dieser Eingriff "nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehen und verfolgte den legitimen Zweck, das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf Erhebung der Kirchensteuer zu gewährleisten".

Der Kläger will gegen dieses Kammerurteil Berufung beantragen. Er betrachte die Pflicht, solche Angaben zu machen, nach wie vor als Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit und auf Achtung des Privatlebens, sagte der 55-Jährige. Hintergrund seiner Beschwerde ist, dass er als Homosexueller so seinen Protest gegen die Kirche äußert, die die homosexuelle Ehe ablehnt.

Die Straßburger Richter folgten wesentlich der Argumentation der Bundesregierung. Die Lohnsteuerkarte werde nicht öffentlich verwendet und "erfüllt keinen Zweck außerhalb des Verhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt". Beim Gerichtshof liegt die Schwelle zur Festellung einer Verletzung der Religionsfreiheit höher: beispielsweise, wenn die Behörden von dem Mann verlangt hätten, seinen Kirchenaustritt zu begründen. Doch der Lohnsteuer-Eintrag diene lediglich der Information.

Der Mann war zuvor mit seiner Forderung nach einer "neutralen" Lohnsteuerkarte ohne Hinweis auf die Religionszugehörigkeit vor deutschen Gerichten gescheitert. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Mannes abgelehnt.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen