FDP räumt Einbußen ein Rentenansprüche im Osten sinken
29.03.2010, 20:19 Uhr20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gibt es nicht nur unterschiedliche Löhne in Ost und West sondern auch unterschiedliche Rentenansprüche. Nach den Vorschlägen der FDP sollen die Rentenansprüche im Osten dem Westen angeglichen werden. Damit sinken die Renten - allerdings nur im Osten.
Die von der FDP geforderte gleiche Berechnung der Renten in Ost und West wird zu sinkenden Rentenansprüchen in den ostdeutschen Ländern führen. "Es wird leichte Einbußen geben", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef im Bundestag, Heinrich Kolb, der "Mitteldeutschen Zeitung". Gleichwohl trete die FDP dafür ein, "noch in diesem Jahr ein Gesetz zur reformierten Rentenberechnung zu verabschieden", das zum 1. Juli 2010 in Kraft treten könne.
Zur Begründung sagte Kolb, man könne den Bürgern 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung die unterschiedliche Berechnung "nicht mehr plausibel erklären". So sei einer Angestellten in Osnabrück nicht vermittelbar, warum ihre Beitragszahlungen an die Rentenversicherung "nicht so viel wert sind für ihre künftige Rente wie gleich hohe Beiträge der Kollegin in Cottbus."
Ausgleich für niedrigere Löhne
Rentenansprüche von Beschäftigten im Osten werden derzeit um etwa 18 Prozent aufgewertet. Damit soll das immer noch deutlich niedrigere Lohnniveau in den neuen Ländern ausgeglichen werden. Diese Übergangsregelung führt aber auch dazu, dass bei identischen Verdiensten Ost-Beschäftigte höhere Rentenansprüche als ihre Westkollegen erwerben.
Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund als Ausgleich für die erwarteten Einbußen geforderte Anhebung des Rentenwerts Ost lehnte Kolb vehement ab. "Das würde die Rentenkasse pro Jahr rund 6 Milliarden Euro zusätzlich kosten. Ein solcher Vorschlag ist vollkommen unrealistisch." Eine Reform der Rentenberechnung in der laufenden Legislaturperiode sei im Koalitionsvertrag vereinbart. "Wir gehen davon aus, dass die Union den Vertrag ebenso erfüllen möchte wie wir", betonte Kolb.
Das Bundesarbeitsministerium hatte zuvor erklärt, es werde 2010 kein Gesetzgebungsverfahren zur gleichen Rentenberechnung in Ost und West geben. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems in dieser Legislaturperiode, also bis 2013, vor.
Quelle: ntv.de, dpa