Politik

Klage gegen eigenes Gericht Richter verliert

Ein Richter des Bundessozialgerichts ist mit seiner bislang einmaligen Klage gegen die eigene Dienststelle gescheitert. Das Kasseler Verwaltungsgericht wies die Klage des Senatsvorsitzenden Wolfgang Meyer wegen angeblicher politischer Einflussnahme auf das höchste deutsche Sozialgericht zurück. Meyers Versetzung in einen aus seiner Sicht weniger brisanten Senat beeinträchtige nicht die richterliche Unabhängigkeit, hieß es zur Begründung. Auch sei die Klage aus formalen Gründen nicht zulässig. Meyer hatte behauptet, dass er von den Rentenfällen abberufen worden sei, weil er für die Rentenversicherer "zu teure" Urteile gesprochen habe. Der Fall ist in der Geschichte der deutschen Bundesgerichte einmalig.

Meyers Senat hatte mehrfach für die Rentenversicherung kostspielige Urteile gefällt. So entschied er, dass Witwen- und Invalidenrenten für Betroffene unter 60 nicht mehr gekürzt werden dürften. Dieses Urteil sollte die Rentenversicherung nach deren Angaben fast zwei Milliarden Euro jährlich kosten. Es wurde später von einem anderen Senat revidiert. Meyers Kammer war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr für Rentenversicherungen zuständig.

"Ich wurde so beschäftigt, dass ich nichts zu tun hatte", sagte der 61-Jährige, der nach eigenen Angaben ein Gehalt von knapp 10.000 Euro im Monat bezieht. "Hier wurde ein missliebiger Richter faktisch von der Rechtsprechung ausgeschlossen." Meyer warf dem Bundessozialgericht vor, ihn auf Druck von außen abgelöst zu haben. Mehrfach sei an ihn herangetragen worden, er werde "zu teuer". "Aufgrund unserer Rechtsprechung mussten einige Gesetze gekippt und zugegeben werden, dass der Bundestag falsch informiert wurde. Das passte einigen nicht."

Das Bundessozialgericht erklärte hingegen, Meyers Argumente seien "nicht nachvollziehbar und entbehren jeder Grundlage". Er habe selbst auf Entlastung gedrungen. Sein Senat habe jetzt auch genug zu tun, die Versetzung keine persönlichen Gründe. Druck von außen habe es nicht gegeben. "Das für die Umgruppierung zuständige Präsidium besteht aus acht Richtern. Dann hätten ja acht Bundesrichter der Rentenversicherung einen Gefallen tun müssen", sagte der BSG-Anwalt. Kritik an höchstrichterlichen Urteilen sei alltäglich. "Aber deshalb ändert doch ein Bundesgericht nicht seine Rechtsprechung."

Das sahen die Verwaltungsrichter ähnlich. Zum einen sei die Klage nicht zulässig, weil ein internes Vorverfahren, wie es zwingend vorgeschrieben ist, nicht vorausgegangen sei. "Aber die Klage ist auch unbegründet, weil die Entscheidung des Präsidiums in richterlicher Unabhängigkeit getroffen wurde. Etwas anderes ist nicht erkennbar."

Eine Revision werde nicht zugelassen. Meyer kündigte eine Nichtzulassungsbeschwerde an. "Wenn ich da keine neuen, überzeugenden Argumente höre, geht es zum Bundesverfassungsgericht."

Quelle: ntv.de, dpa

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