CDU-Spendenaffäre Richterspruch über hessische Wahlprüfung
08.02.2001, 04:42 UhrDie hessische CDU/FDP-Landesregierung hat mit ihrer Klage gegen das hessische Wahlprüfungsgericht nur einen Teilerfolg erzielt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf das Gremium, das wegen der CDU-Schwarzgeldaffäre eine Annullierung der Landtagswahl von 1999 prüft, sein Verfahren zwar fortsetzen.
Seine Entscheidung kann aber vom Hessischen Staatsgerichtshof kontrolliert werden. Eine Klausel, die die sofortige Rechtskraft der Wahlprüfungsentscheidung vorsah, sei nichtig, entschieden die Richter.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hält die Überprüfung der Landtagswahl von 1999 für praktisch beendet. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Wahlprüfgericht die Wahl als ungültig erklären werde.
Seit knapp einem Jahr prüfen die beiden obersten Richter Hessens und drei Abgeordnete des Wiesbadener Landtages, ob die Landtagswahl von 1999 annulliert werden muss, weil die CDU ihren Wahlkampf teils mit Schwarzgeld finanziert hatte. Bei der damaligen Wahl hatte die CDU gewonnen.
Die hessische Landesregierung hatte ihre Normenkontrollklage eingereicht, nachdem sich das Wahlgericht an die erneute Überprüfung der Wahl gemacht hatte. Sie bemängelte, die Rechtswegegarantie sei nicht erfüllt, da es bei Urteilen des Wahlprüfungsgerichts keine zweite Instanz gebe.
Außerdem sei das Gericht gar kein Gericht, weil drei der fünf Richter Abgeordnete des hessischen Landtags seien, je einer von CDU, SPD und FDP.
Auch sei der Tatbestand der Sittenwidrigkeit, laut hessischer Verfassung eine Voraussetzung für die Annullierung einer Wahl, zu schwammig gefasst.
Quelle: ntv.de