Politik

Völkermord-Prozess Rückschlag für Karadzic

Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat den Einspruch des früheren bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic gegen die Bestellung eines Briten zum Pflichtverteidiger abgelehnt. Der Angeklagte habe das Gericht nicht davon überzeugen können, dass die Auswahl fehlerhaft oder unverhältnismäßig gewesen sei, heißt es in der bekannt gewordenen Entscheidung des Vorsitzenden Richters O-Gon Kwon.

Karadzic steht in Den Haag wegen Völkermord vor Gericht.

Karadzic steht in Den Haag wegen Völkermord vor Gericht.

(Foto: dpa)

Karadzic hatte am 4. Dezember den Antrag gestellt, die Berufung des Briten Richard Harvey zu annullieren. Karadzics Rechtsberater Peter Robinson hatte mitgeteilt, der 64-Jährige fordere jemanden aus "seiner Region", der "die gleiche Sprache" spreche. Das UN-Tribunal hatte Ende November einen Antrag des früheren bosnischen Serbenführers abgelehnt, sich seinen Verteidiger selbst auszusuchen.

Karadzic steht seit Ende Oktober vor Gericht und wollte sich dort ursprünglich selbst verteidigen. Da er den Prozess jedoch boykottiert, entschied das Tribunal Anfang November, einen Pflichtverteidiger zu berufen. Die Kammer vertagte den Prozess zugleich auf den 1. März 2010, um der Verteidigung Gelegenheit zum Studium der Prozessunterlagen zu geben. Der Ex-Serbenführer ist wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 angeklagt.

Quelle: ntv.de, dpa

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