Politik

Dreier nicht Verfassungsrichter SPD bringt neuen Kandidaten

Der Würzbürger Staatsrechtler Horst Dreier kandidiert nicht mehr für die Wahl zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach monatelangem Streit mit der Union zog die SPD ihren Personalvorschlag zurück. An diesem Freitag wollen die Sozialdemokraten einen Ersatzbewerber nominieren. Dabei soll es sich wieder um einen "hochkarätigen" Staatsrechtler handeln. Dieser soll bereits in der Bundesratssitzung in einer Woche gewählt werden.

Der neue Verfassungsrichter, für den die SPD das Vorschlagsrecht hat, soll dem ausscheidenden Vize-Präsidenten Winfried Hassemer nachfolgen. Er wird in zwei Jahren voraussichtlich zum Präsidenten des Karlsruher Gerichts aufrücken.

Überflüssiger Streit

Dreier zeigte sich erleichtert über das Ende "der ewigen Hängepartie". Für ihn sei damit kein Lebenstraum geplatzt, da er sich selbst nicht um das Amt beworben habe, sagte der 53-Jährige. Er will Hochschullehrer bleiben. Als überflüssig kritisierte Dreier den Streit um seine Person.

Die Union hatte die Wahl Dreiers, der SPD-Mitglied ist, wegen dessen inhaltlichen Positionen bei Themen wie Stammzellen und dem Folterverbot blockiert. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) erklärte, es sei ein "einmaliger Vorgang", dass ein hochqualifizierter Kandidat allein seiner "gut vertretbaren wissenschaftlichen Äußerungen" nicht gewählt werde. Damit habe die Union das seit 50 Jahren bewährte Verfahren zur Wahl der Verfassungsrichter grundsätzlich in Frage gestellt.

Menschenwürde und Bioethik

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), der zusammen mit Böhrnsen die Richterwahl für die Länder koordiniert, bekräftigte in einem Brief die Vorbehalte gegen Dreier. Für die Union stünden aber dessen "herausragende wissenschaftliche Leistungen" ebenso wie dessen persönliche Integrität außer Frage, betonte Oettinger. Es bleibe dabei, dass die Union grundsätzlich die Personalvorschläge der SPD akzeptiere. Im Fall Dreiers hätten jedoch "außergewöhnliche Umstände" dagegen gestanden.

Die Vorbehalte der Union gegen den früheren Vorsitzenden der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer und Grundgesetz-Kommentator richteten sich vor allem gegen seine wissenschaftlichen Aussagen zur Menschenwürde sowie zur Bioethik. So vertrat Dreier die Ansicht, polizeiliche Folter sei in Ausnahmefällen mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn dadurch ein Massenmord verhindert werden könne.

In der SPD wurde einem Bericht des Kölner "Stadt-Anzeigers" widersprochen, wonach der Verfassungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer nun an Stelle Dreiers vorgeschlagen werden solle. Dies stimme definitiv nicht, hieß es in der Fraktionsführung.

Quelle: ntv.de

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