Fraktion stimmt gegen Länder SPD streitet um Schuldenbremse
26.05.2009, 10:42 UhrDie Forderung der SPD-Länder nach einer Lockerung der Schuldenbremse trifft in der Fraktion auf keine Zustimmung. Auch die Union will keine Aufweichung.
Der politische Streit um eine Schuldenbremse für Bund und Länder im Grundgesetz geht vor der entscheidenden Bundesratssitzung innerhalb der Großen Koalition sowie zwischen Bundesregierung und Ländern weiter. Die SPD-Bundestagsfraktion votierte trotz Bedenken in den eigenen Reihen für die Vereinbarungen der schwarz-roten Koalition. Nach Teilnehmerangaben stimmten weniger als 20 Fraktionsmitglieder mit Nein. Dafür beschloss die FDP-Fraktion, ihre Zustimmung zur Reform zu entziehen und sich am Freitag bei der Verabschiedung der Verfassungsänderungen im Bundestag zu enthalten.
Erst müsse die Koalition ihren Streit über die Schuldengrenze beilegen, hieß es zur Begründung. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte: "Da ist jetzt wieder eine Diskussion aufgeflammt, die ich mit einer gewissen Skepsis sehe." Sie gehe davon aus, dass die Schuldenbremse verabschiedet werde.
SPD-Länder wollen lockern
Hintergrund ist das Drängen aus einigen SPD-geführten Bundesländern, das von 2020 an geplante, absolute Verschuldungsverbot für die Länder zu lockern, um den Landesparlamenten größere Gestaltungsspielräume zu belassen. Die vor allem von Brandenburg verlangte Lockerung dürfte im Bundesrat noch mal aufs Tapet kommen. Die Länderkammer entscheidet voraussichtlich am 12. Juni endgültig über die Föderalismusreform II.
Die Union lehnt bislang Änderungen am Verschuldungsverbot strikt ab. Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck verteidigte die mit der Union ausgehandelte Vereinbarung. Sollte der Bundesrat mit Zwei-Drittel- Mehrheit Änderungen für die Länder beschließen, werde sich die SPD aber nicht dagegen sperren, sagte er. Auch SPD-Chef Franz Müntefering appellierte eindringlich an die Abgeordneten, das Projekt nicht zu Fall zu bringen.
FDP stellt sich quer
"Wenn das Verbot der Neuverschuldung infrage gestellt wird, können wir nicht zustimmen", sagte der FDP-Föderalismusexperte Ernst Burgbacher. Im Bundesrat ist die Koalition bei Grundgesetzänderungen auch auf die Stimmen der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung angewiesen.
Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz soll dafür sorgen, dass der Bund von 2015 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) an Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Das SPD-Präsidium hatte sich am Montag überraschend hinter einen Vorschlag des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck für eine Lockerung in den Ländern gestellt. Danach sollten Länder und Gemeinden künftig pro Jahr zumindest neue Schulden von bis zu 0,15 Prozent des BIP machen dürfen.
Quelle: ntv.de, dpa