Politik

Keine Entlassung wegen Minidiebstahl SPD will Arbeitnehmer schützen

Nach mehreren Fällen von Kündigungen wegen Kleinstdiebstählen am Arbeitsplatz will die SPD solche Entlassungen verbieten. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag wollen die Sozialdemokraten im Januar in den Bundestag einbringen. Die Arbeitgeberverbände halten eine Neuregelung für unnötig.

Besondere Aufregung erweckte der Fall einer 59-Jährigen, der nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde. Sie soll drei Brötchen gestohlen haben.

Besondere Aufregung erweckte der Fall einer 59-Jährigen, der nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde. Sie soll drei Brötchen gestohlen haben.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die SPD will einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitnehmer besser vor sofortigen Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen. Eine entsprechenden Gesetzentwurf werde ihre Partei im Januar in den Bundestag einbringen, sagte die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Auch SPD-Vizeparteichef Olaf Scholz betonte in dem Blatt, die derzeitige Rechtslage sei nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor "Bagatellkündigungen" müsse verbessert werden. In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle von Kündigungen nach kleinen Diebstählen, etwa von Pfandbons oder Brötchen, für Diskussionen gesorgt.

Arbeitgeber sollten durch den Vorstoß verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen von Angestellten zunächst eine Abmahnung auszusprechen, sagte Kramme. Erst im Wiederholungsfall dürfe dann eine Kündigung in Betracht kommmen. Die SPD will dem Bericht zufolge auch durchsetzen, dass allein der Verdacht eines Bagatelldelikts nicht mehr ausreicht, um Mitarbeitern zu kündigen. Es dürfe nicht sein, dass Arbeitgeber einen geringwertigen Diebstahl vor Gericht nur behaupten müsse, ergänzte Kramme.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Deswegen müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe. Das bestehende Recht hält BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner für "völlig hinreichend". Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen.

Quelle: ntv.de, cba/dpa/AFP

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