Korruption und Rotlicht Sachsen droht Skandal
25.05.2007, 21:06 UhrDer sächsische Verfassungsschutz hat erste Informationen zur Aufklärung eines mutmaßlichen Netzwerks Organisierter Kriminalität im Freistaat an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Das teilte Sachsens Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm in Dresden mit. Die vorliegenden Unterlagen enthielten unter anderem nachrichtendienstliche Erkenntnisse über Organisierte Kriminalität in Leipzig seit Mitte der 90er Jahre. Nach Medienberichten soll es Hinweise auf die Verstrickung hochrangiger Politiker und Justizbeamter in Straftaten wie Korruption, Amtsmissbrauch und Kinderprostitution geben. Am Vormittag war das Material zunächst den Geheimdienstkontrolleuren des Landtags vorgelegt worden.
Mit der Aufklärung wird nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden unverzüglich begonnen. Sie hat dazu bereits vor Übergabe der Unterlagen ein vierköpfiges Spezial-Team aus Experten der Anti-Korruptionseinheit INES zusammengestellt. Der für den Verfassungsschutz zuständige Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) sagte: "Die Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, dass die Fälle schnell aufgeklärt werden." Die Staatsanwaltschaft werde mit allen notwendigen Informationen unterstützt, die nicht dem Quellenschutz unterliegen.
Kopien an Generalbundesanwältin Harms
Daten zu zwei weiteren kriminellen Netzwerken in Sachsen gehen laut Buttolo in den kommenden zwei Wochen an die Ermittlungsbehörden. Da auch Staatsanwälte oder Richter aus Sachsen in den kriminellen Netzwerken mitgewirkt haben könnten, soll eine Kopie aller Geheimdienstinformationen an Generalbundesanwältin Monika Harms gehen. Ob sie sich mit den Fällen beschäftigen wird, war zunächst allerdings unklar.
Die in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags organisierten Geheimdienstkontrolleure forderten Generalstaatsanwalt Schwalm nach Einsicht der Unterlagen auf, das Bundeskriminalamt um die Strafverfolgung zu bitten. Die sächsische Staatsregierung hätte zudem zu prüfen, ob eine zeitweilige Suspendierung von in den Geheimdienstakten erwähnten Beamten notwendig sei.
Ob die Verfassungsschutz-Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden dürfen, war zunächst umstritten. Nach einem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts durfte der Geheimdienst zuletzt nur noch in Ausnahmefällen Daten über Organisierte Kriminalität zusammentragen - dann, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht. Sachsens oberster Datenschützer Andreas Schurig hatte das bei den diskutierten Fällen nicht gesehen. Innenminister Buttolo setzte sich jedoch über sein Votum hinweg.
Quelle: ntv.de