Politik

"Es gibt keine Aktenvernichtungspflicht" Schaar rügt Verfassungsschutz

Peter Schaar lässt die Argumentation des Verfassungsschutzes ins Leere laufen.

Peter Schaar lässt die Argumentation des Verfassungsschutzes ins Leere laufen.

(Foto: dapd)

Hektisch löschen im November 2011 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Akten über die Morde der Neonazi-Gruppe NSU. Als das ans Licht kommt, heißt es entschuldigend: Aus datenschutzrechtlichen Gründen musste das sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar stellt jetzt klar: Das ist Unsinn.

Deutschlands oberster Datenschützer, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, geht mit der Aktenlöschung des Bundesamts für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie ins Gericht. "Es gibt keinerlei gesetzliche Prüffristen für Akten. Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sind für mich völlig unverständlich", sagte Schaar der "Financial Times Deutschland". Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine "Aktenvernichtungsverpflichtung".

Zudem sieht Schaar Fehler bei den hauseigenen Datenschützern des Verfassungsschutzes – das Bundesamt verfügt über einen eigenen Beauftragten mit Mitarbeitern. Dessen Aufgabe sei nicht nur der Datenschutz, sondern auch, dass Daten verfügbar seien. "Seine entscheidende Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind - da gibt es offensichtlich Mängel", kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar "erschreckende Wissenslücken".

Ende Juni war bekannt geworden, dass Akten mit Informationen über thüringische Rechtsextremisten im November 2011 beim Bundesamt für Verfassungsschutz kurz nach der Aufdeckung der Mordserie der Terror-Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" vernichtet worden waren. Als möglicher Grund für die Aktenvernichtung waren gesetzliche Fristen genannt worden. Wegen neuer Erkenntnisse zur Aktenvernichtung will der Untersuchungsausschuss des Bundestags zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

Quelle: ntv.de, AFP

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