Erst 2016 mehr Geld für Familien Schäuble schiebt Kindergelderhöhung auf
11.03.2014, 08:15 Uhr
Eltern in Deutschland müssen wohl noch ein paar Jahre warten, bis sie mehr Kindergeld bekommen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Finanzminister will auf absehbare Zeit weder das Kindergeld noch den Kinderzuschlag für Geringverdiener anheben. Der familienpolitische Geldsegen soll aber später kommen - sobald Schäuble ein persönliches Haushaltsziel erreicht hat.
Die schwarz-rote Regierung erwägt offenbar, das Kindergeld erst einmal nicht zu erhöhen. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet von Überlegungen im Ministerium von Finanzminister Wolfgang Schäuble, die monatliche Zahlung erst 2016 zu erhöhen - dann aber um einen nennenswerten Betrag, den Familien auch tatsächlich spüren würden. Die SZ beruft sich bei diesen Informationen auf Koalitionskreise, Beträge werden aber nicht genannt.
Derzeit erhalten Eltern für ein erstes und ein zweites Kind jeweils 184 Euro. Für das dritte Kind werden 190 Euro bezahlt, für jedes weitere 215 Euro. Im Wahlkampf hatten die Unionsparteien noch eine Erhöhung des Kindergeldes um 35 Euro angekündigt. Daraus wurde nichts. Übriggeblieben ist eine Anhebung um lediglich zwei Euro. Die ergibt sich aber aus der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Anpassung des Kinderfreibetrags bei der Einkommenssteuer, einem weiteren Instrument bei der steuerlichen Entlastung von Eltern. Der Kinderfreibetrag steigt in diesem Jahr um 72 Euro auf 7080 Euro.
Weil die Zwei-Euro-Erhöhung den Staat 315 Millionen Euro kosten würde, ohne dass Eltern mit diesem Mini-Betrag viel anfangen könnten, hatte bereits die schwarz-gelbe Koalition auf diese rein rechnerisch notwendige Anpassung verzichtet. Auch die Große Koalition tendiert dazu. Es gibt keine verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Höhe des Kindergeldes oder zum Verhältnis zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Kindergeld ist nur für Geringverdiener ein reales Plus
Allerdings verringert eine Erhöhung des Kinderfreibetrages ohne gleichzeitige Kindergelderhöhung den Effekt, dass Familien mit weniger Einkommen durch das Kindergeld besonders gefördert werden sollen. Denn von dem erhöhten Freibetrag profitieren nur Eltern mit hohem Einkommen. Bei ihnen übersteigt der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag die Summe der Kindergeldzahlungen in einem Jahr. Beides wird miteinander verrechnet, da das Kindergeld selbst schon eine Steuervergütung ist. Eltern werden hierbei pauschal von einem Teil ihrer fälligen Einkommenssteuer befreit, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern.
Nur für Menschen mit niedrigerem Einkommen ist das Kindergeld tatsächlich eine Zusatzleistung des Staates. Das gilt dann, wenn Eltern so wenig verdienen, dass sie durch den Steuerfreibetrag weniger sparen als sie durch das Kindergeld erhalten. Die pauschale Steuererleichterung, als die man das Kindergeld betrachten kann, übersteigt den für sie rechnerisch erreichbaren Kinderfreibetrag und ist für sie damit ein reales Plus auf dem Konto. Eltern mit sehr niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich auch noch den sogenannten Kinderzuschlag. Er soll verhindern, dass diese Eltern zusätzlich zu ihrem Einkommen noch Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen - was den Staat unterm Strich mehr kosten würde. Der Kinderzuschlag beträgt derzeit 140 Euro im Monat.
Schäubles Plan ist laut SZ, die Konstellation von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag erst einmal so zu belassen, wie sie ist. Die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig hatte im Januar angekündigt, den Zuschlag auf 160 Euro erhöhen zu wollen. Dieses Vorhaben wäre mit Schäubles Plan wohl erst einmal genauso vom Tisch wie eine Kindergelderhöhung über zwei Euro hinaus. Der große familienpolitische Geldsegen soll dann in zwei Jahren kommen - dann sollen angeblich sowohl das Kindergeld als auch der Kinderzuschlag kräftig erhöht werden. Laut dem Bericht will der CDU-Finanzminister mit seinem Vorschlag die Debatte der Fachpolitiker in der Koalition beenden. Vor allem aber sehe Schäuble seinen Plan in Gefahr, für 2015 den ersten Haushalt ohne Neuverschuldung seit 1969 vorzulegen.
Quelle: ntv.de, nsc