Politik

Dienstpflicht für alle Scharping will nachdenken

Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) lehnt eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen nun doch nicht ab. Der "Bild"-Zeitung sagte er, darüber könne man nachdenken, "wenige Monate vor einer Bundestagswahl ist die politische Lage dazu aber etwas zu aufgeregt."

Im ZDF hatte Scharping zuvor von einer "Scheindebatte" gesprochen. "Ich halte davon überhaupt nichts", sagte er. "Wir haben in Deutschland nun wirklich Wichtigeres zu tun.

Die Debatte angestoßen hatte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz. "Es gibt gute Gründe, die für einen allgemeinen Dienst auch für Frauen sprechen", zitierte die "Magdeburger Volksstimme" den CDU-Politiker. Immer mehr Frauen wollten zu Recht genauso behandelt werden wie Männer.

CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer stufte den Vorstoß von Merz als Einzelmeinung ein. Er stellte klar, dass es zu einer allgemeinen Dienstpflicht keine Aussage im Wahlprogramm der Union geben werde.

Bereits am Donnerstag hatte das Bundesfrauenministerium die Überlegungen von Merz zurückgewiesen. Einer allgemeinen Dienstpflicht für alle jungen Menschen stehe das Grundgesetz entgegen, hieß es. FDP und Grüne hatten die Überlegungen von Merz ebenfalls abgelehnt. Beide Parteien fordern die Abschaffung der Wehrpflicht.

Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) hatte am Donnerstag gesagt, man müsse in Ruhe das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, der klären soll, ob die Wehrpflicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Wenn das Urteil da sei, müsse man über die Dienstpflicht reden. Insgesamt sei die Union aber dafür, an der Wehrpflicht festzuhalten. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer stellte unterdessen klar, dass es zu einer allgemeinen Dienstpflicht keine Aussage im Wahlprogramm der Union geben werde.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt am Dienstag über die Frage, ob die Wehrverpflichtung für Männer gegen EU-Recht verstößt. Es geht um die Klage eines 19-Jährigen gegen seine Einberufung. Seit Frauen Dienst an der Waffe leisten könnten, gebe es keine Rechtfertigung mehr für die Wehrpflicht, argumentiert der Kläger. Die Wehrpflicht diskriminiere Männer, weil Frauen zwar das Recht, nicht aber die Pflicht zum Dienst an der Waffe hätten.

Quelle: ntv.de

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