Politik

Nächster Fund Schießbefehl mit Unterschrift

In der Chemnitzer Außenstelle der Stasi-Akten-Behörde ist ein weiterer Schießbefehl aufgetaucht, der auch für mögliche staatsanwaltliche Ermittlungen relevant sein könnte. Wie ein Dokument aus Magdeburg, das in den vergangenen Tagen für viel Wirbel gesorgt hat, enthält er den Satz: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen."

Beide Aufträge waren an Mitglieder der Spezialeinheit "Einsatzkompanie" des Ministeriums für Staatssicherheit gerichtet, die im Jahr 1968 gebildet worden war, um Terror- und Gewaltverbrechen sowie die Fahnenflucht von Soldaten zu verhindern, wie die Sprecherin der Stasi-Akten-Behörde, Ilona Schäkel, in Berlin mitteilte.

Im Gegensatz zum Magdeburger Dokument ist der Chemnitzer Schießbefehl aber nicht nur vom Empfänger, sondern auch vom Kompaniechef unterzeichnet. Das ist für ein mögliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung.

Die Chemnitzer Außenstelle der Stasi-Akten-Behörde hatte nach der umfangreichen Medienberichterstattung am Wochenende in ihren Beständen nach einem ähnlichen Dokument gefahndet. Dabei stieß man auf das Papier, das im Zuge einer Rentenüberprüfung bereits von Mitarbeitern gesichtet worden war. Im Gegensatz zu dem Magdeburger Dokument wurde es bisher aber nicht nach außen gegeben.

Der Spezialeinheit "Einsatzkompanie", die von 1968 bis 1985 existierte, gehörten bis zu 70 Mitarbeiter an, die zum Teil konspirativ in Truppenteile der Nationalen Volksarmee eingeschleust worden waren. Die Einheit war Teil der Hauptabteilung I "NVA und Grenztruppen" des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Stasi-Akten-Behörde geht nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass jeder Angehörige der Spezialeinheit den Erhalt des Schießbefehls mit seiner Unterschrift quittieren musste.

Quelle: ntv.de

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