Politik

Auskunft und Verschwiegenheit Schily soll 20.000 Euro zahlen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Innenminister Otto Schily soll nach einer einvernehmlichen Entscheidung des Bundestags-Präsidiums ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten bezahlen. Dies teilte die Bundestagspressestelle mit.

Der Abgeordnete sei auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen, heißt es in der Erklärung. Bei dem Ordnungsgeld handelt es sich um einen Betrag von rund 22.000 Euro. Die Summe liegt unter der Hälfte der möglichen Obergrenze.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat mit "viel Verständnis" auf die Haltung Schilys reagiert. Lammert verwies darauf, dass er den neuen Verhaltensregeln seinerzeit nicht zugestimmt habe. Die Regeln seien aber vom Bundestag so beschlossen worden und gelten damit "ausnahmslos für alle". Es könne deshalb keine Ausnahmeregelungen für einzelne Abgeordnete geben.

Schily will klagen

Das Bundestagspräsidium hatte einstimmig festgestellt, dass Schily seit Anfang 2006 wahrgenommene anwaltliche Mandate nicht angezeigt habe. Damit habe er gegen die Verhaltensregeln des Parlaments verstoßen. Schily will das Ordnungsgeld nicht hinnehmen. Er werde er sich vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen wehren, kündigte er an. Es ist der erste Fall, in dem der Bundestag einen Verstoß der Ende 2005 eingeführten Transparenzregeln feststellt. Demnach müssen die Abgeordneten berufliche Tätigkeiten und Einkünfte melden. Mögliche Interessenkonflikte sollen so offengelegt werden.

Verschwiegenheitspflicht einhalten

Schily hatte bereits vor Wochen klargestellt, er habe sich gegenüber Lammert zur Nennung der Gesamtumsätze aus seiner Anwaltstätigkeit bereiterklärt. Wegen seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht könne er aber keine aufs einzelne Mandat bezogenen Angaben machen. Lammert hatte darauf hingewiesen, dass andere Abgeordnete ihre einzelnen Mandate anonym auflisteten.

"Die anwaltliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit korrespondiert mit dem Recht des Mandanten zur Einhaltung dieser Verpflichtung", begründete Schily seine Haltung. Die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht diene den Interessen des Mandanten. Zudem müssten Rechtsanwälte mit Bundestagsmandat keine Angaben zu ihren Nebeneinkünften machen, wenn sie Mitglied einer Anwaltssozietät seien. Daher gebe es keine Angaben etwa von Friedrich Merz (CDU). Dies wertete Schily als Ungleichbehandlung gegenüber Einzelpraxen.

Klage gescheitert

Eine Klage von neun Parlamentariern, die durch die Transparenzregeln ihr freies Mandat als Abgeordnete verletzt sahen, war im vergangenen Juli vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die Vorschriften damals allerdings kippen. Schily forderte eine Überprüfung der Transparenzregeln, da diese widersprüchlich seien. "Ich glaube, dass es von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob wir die Möglichkeit aufrechterhalten, für freie Berufe im Bundestag zu sein, oder ob wir nur noch Beamte im Bundestag haben wollen."

Quelle: ntv.de

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