Tarif-Konflikt Schlichtung statt Streik
23.04.2002, 16:35 UhrWenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in freien Verhandlungen nicht einigen können, sind oft Urabstimmung und Streik die Folge. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Schlichtung. Durch sie wird eine Phase interner Sondierungen unter Einschaltung unabhängiger Persönlichkeiten von außen eingeleitet. Ihr Ziel ist es, einen Arbeitskampf zu vermeiden, indem neu nach tragfähigen Kompromissen gesucht wird.
Geschlichtet wird von zwei unparteiischen Vorsitzenden. Sie gehen auf Vorschläge der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zurück. Nur einer der beiden Vorsitzenden hat in der Schlichtung Stimmrecht - in dieser Schlichtung der von der Arbeitgeberseite benannte Vorsitzende. Die Schlichter stehen nicht mehr im aktiven Berufsleben und es handelt sich meist um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, ehemalige Minister oder hochrangige Wirtschaftsleute.
Die Schlichter sind Herren des Verfahrens: Sie bestimmen die Themen und die Zeitabläufe. Eine Verlängerung oder Unterbrechung der Schlichtung kann allerdings nur einstimmig erfolgen. Während der Schlichtung ist Friedenspflicht. Neben den beiden Vorsitzenden entsenden Gewerkschaften und Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl Vertreterinnen und Vertreter in die Schlichtungskommission.
Nach Scheitern der Verhandlungen, Einleitung der Schlichtung und Schlichtungsspruch vergehen in der Regel drei bis vier Wochen. Bis dahin soll nach einem Kompromiss gesucht werden, der von beiden Seiten mitgetragen werden kann. Ziel ist eine einstimmige Einigungsempfehlung. Zwang zur Einigung herrscht aber nicht. Über das Schlichtungsergebnis muss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften neu verhandelt werden. Erst in diesen Tarifverhandlungen wird entschieden, ob und wie der Schlichtungsspruch zu neuen Tarifverträgen führt.
Quelle: ntv.de