Politik

Hartz-IV-Urteil Schnell wachsen keine Härte

Schnell wachsende Kinder haben vorerst keinen Anspruch auf einen Hartz-IV-Zuschlag für Kleidung. Das entscheidet das Bundessozialgericht mit Blick auf die anstehende Hartz-Reform. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind die für Kinder geltenden Leistungen weiter maßgebend."

(Foto: picture alliance / dpa)

Kinder im Wachstumsalter haben vorerst keinen Anspruch auf einen Hartz-IV-Zuschlag für Kleidung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es wies damit die Klage einer fünfköpfigen Familie aus dem Kreis Recklinghausen ab.

Die Familie, die seit Februar 2005 Arbeitslosengeld II bekommt, wollte den einmaligen Zuschuss für die Garderobe von zwei ihrer drei Kinder. Dem drei Jahre alten Mädchen passte im Sommer 2006 plötzlich nicht mehr die Größe 98, sie benötigte 110. Der vierjährige Junge brauchte Größe 116, hatte aber nur Klamotten in 104 im Schrank. Die für Ersatz nötigen 448 Euro könne die Familie von den Regelleistungen nicht aufbringen, argumentierte sie. Auch bei einer krankheitsbedingten Gewichtszunahme könnten Betroffene schließlich eine neue Kleidungs-"Erstausstattung" bekommen.

Doch hier liege die Sache anders, urteilte das BSG. Das Wachstum der Kinder sei völlig normal. Eine "Erstausstattung" komme daher ebenso wenig in Betracht wie eine "Härte" nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese setze ebenfalls eine vom Üblichen abweichende Sondersituation voraus. Eine ungewöhnliche "Härte" sei das Wachstum von Kindern jedoch nicht. Die für Kinder notwendige Kleidung sei daher über den Regelsatz abzudecken.

Dass dies bislang nur unzureichend geschehe, sei "unbefriedigend". Doch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gegeben, die Sätze neu zu berechnen. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind die für Kinder geltenden Leistungen weiter maßgebend."

Quelle: ntv.de, AFP

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