Politik

Bundesrat blockiert Kinderschutzgesetz Schröder muss nachsitzen

Der Tod von Kevin und Lea Sophie sowie anderer vernachlässigter Kinder erschüttert die Öffentlichkeit. Seit Jahren wird über ein Kinderschutzgesetz gestritten. Doch das Tauziehen geht weiter. Ein von Familienministerin Schröder vorgelegtes Kinderschutzgesetz wird vom Bundesrat wegen finanzieller Vorbehalte blockiert.

Familienministerin Schröder hatte ihr Gesetz selbst als Meilenstein bezeichnet.

Familienministerin Schröder hatte ihr Gesetz selbst als Meilenstein bezeichnet.

(Foto: dpa)

Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, "aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern".

Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.

Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung "deutliche Mängel" auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. "Da müssen wir nachbessern." Die Linkspartei forderte eine "solide und nachhaltige Basis" für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe "nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen", kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.

Gesetz vorerst blockiert

Auch Familienministerin ist ein schwerer Job.

Auch Familienministerin ist ein schwerer Job.

(Foto: dapd)

Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als "traurig". Mit ihrem Entwurf hätte eine "neue Qualität im Kinderschutz" erreicht werden können. "Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann." Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert . Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.

sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz - wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei - sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.

Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder "eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind", heißt es in einer Entschließung.

Quelle: ntv.de, dpa

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