Wollte als Märtyrer sterbenSchüler nach islamistischem Messerangriff verurteilt

In Essen attackiert ein damals 17-Jähriger aus islamistischen Motiven seine Lehrerin und einen Obdachlosen mit einem Messer. Der junge Mann muss nun für einige Jahre hinter Gitter - und nach Verbüßung der Strafe wird der Freiheitsentzug möglicherweise nicht enden.
Ein Essener Schüler ist als islamistischer Messerangreifer zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte ihn nach eigenen Angaben wegen zweifachen versuchten Mordes. Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte vor einem Jahr seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg und einen Obdachlosen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Die Frau erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen im Brustbereich sowie Verletzungen an der Hand. Anschließend habe sich der Schüler zur Alten Synagoge in Essen begeben, um dort möglichst viele Juden zu töten. Nachdem ihm der Zutritt zur Synagoge verweigert worden sei, habe er an einer nahegelegenen Bushaltestelle einem Obdachlosen ein Messer in den oberen Rücken bis in die Lunge gerammt. Auch der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Angeklagte aus dem Kosovo über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt. Als Auslöser für die Tat habe er angegeben, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt. Zudem habe er geplant, sich anschließend von Polizisten erschießen zu lassen.
Der Senat ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an und behielt sich die Sicherungsverwahrung vor, weil von dem inzwischen 18-Jährigen weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafforderung der Bundesanwaltschaft und blieb dabei ein Jahr unter der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren. Der Verteidiger hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Der Angeklagte wurde außerdem wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Nötigung verurteilt. In die Jugendstrafe wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts Essen einbezogen.
Polizist schoss Verurteiltem ins Gesicht
Zunächst habe er am Tattag, dem 5. September 2025, den Hausmeister einer Grundschule angegriffen, an der er Sozialstunden abgeleistet hatte. Tags zuvor habe der Hausmeister ihn wegen einer zu langen Pause gemaßregelt. Der Schüler habe ihm mit der Faust in Richtung seines Kopfes geschlagen, aber seine Schulter getroffen. Dabei habe es sich aber nicht wie angeklagt um einen Mordversuch gehandelt.
Weil er als Märtyrer sterben und von der Polizei erschossen werden wollte, habe er nach den Taten in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs absichtlich ein Messer gezogen, als ihn die Polizei stellte und aufforderte, sich nicht zu bewegen. Ein Polizist habe ihm daraufhin mit einer Maschinenpistole ins Gesicht geschossen, um ihn zu stoppen. Er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden.
Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben. Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.