Von der Leyen dementiert Streichung Schulstarter-Paket bleibt
30.09.2010, 10:51 UhrDas Schulbedarfspaket für Kinder einkommensschwacher Familien wird laut Arbeitsministerium auch bei Erhalt des Kinderzuschlags gezahlt. Von dem "Bildungspaket" für Hartz-IV-Kinder allerdings sind Kinder von Geringverdienern nach bisheriger Planung ausgeschlossen. Ressortchefin von der Leyen will aber, dass "Kinderzuschlagskinder ebenso vom Bildungspaket profitieren wie die Kinder in der Grundsicherung".
Das Bundesarbeitsministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach das sogenannte Schulstarterpaket von 100 Euro im Jahr für einen Teil der Geringverdiener gestrichen werden soll. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ließ klarstellen, dass darauf weiterhin auch die Kinder Anspruch hätten, deren Eltern den Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat bekämen.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte unter Berufung auf von der Leyens Gesetzentwurf und die SPD berichtet, Bezieher des Kinderzuschlags würden künftig vom Schulbedarfspaket ausgeschlossen. Betroffen wären Hunderttausende Kinder. "Es ist nicht geplant, dass diese Leistung für Bezieher des Kinderzuschlags entfällt", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.
Möglicherweise handelt es sich bei dem Vorgang um einen unbeabsichtigten Nebeneffekt der Hartz-Neuregelung. Im Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung sind die Kinderzuschlags-Empfänger nicht mehr im Zusammenhang mit dem Schulstarterpaket erwähnt. Dies soll aber - wie es hieß - an anderer Stelle geregelt werden. Zuständig für den Kinderzuschlag ist das Familienministerium.
Ausgeschlossen sind Kinder von Geringverdienern allerdings nach derzeitigen Planungen von den zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen, die von der Leyen für Kinder in Hartz-IV-Familien plant. Dabei geht es um 10 Euro im Monat für Vereinsmitgliedschaften, 30 Euro im Jahr für Tagesausflüge und einen Zuschuss zum Mittagessen in Schule oder Kita.
Zwischen dem Arbeits- und dem Familienministerium laufen noch Gespräche, auch Kinder in einkommensschwachen Familien außerhalb des Hartz-IV-Systems am gesamten Bildungspaket teilhaben zu lassen. Der Schulbedarf sei künftig Teil des Bildungspakets für Kinder von Langzeitarbeitslosen, sagte ein Sprecher von der Leyens. Das bedeute aber keineswegs eine Streichung des Schulbedarfs für die Kinder, die weiterhin den Kinderzuschlag erhielten. "Bundesarbeitsministerin von der Leyen setzt sich darüber hinaus mit aller Kraft dafür ein, dass die Kinderzuschlagskinder ebenso vom Bildungspaket profitieren wie die Kinder in der Grundsicherung", sagte der Sprecher.
Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, deren Arbeitseinkommen so niedrig ist, dass sie eigentlich Hartz-IV-Unterstützung als "Aufstocker" bekommen müssten. Sie können zwar sich selbst, nicht aber ihre Kinder finanzieren und bekommen für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Durch den Kinderzuschlag werden die Betroffenen vor Hartz IV bewahrt. Damit entfällt für sie auch die Bedürftigkeitsprüfung, bei der die Vermögensverhältnisse auf den Tisch gelegt werden müssen.
Schulstarter-Paket
Das Schulbedarfspaket enthält Schulmaterial im Wert von 100 Euro pro Schuljahr und wurde bisher einmal im Jahr ausgeschüttet. Die Bundesregierung plant, es künftig zu splitten: 70 Euro zu Jahresbeginn und 30 Euro zum Halbjahr. Das Schulstarterpaket wird jedes Schuljahr bis hin zum Abitur bezahlt.
Bildungspaket
Mit der Hartz-IV-Reform will von der Leyen zusätzlich zu den Regelsätzen den sozial benachteiligten Kindern ein "Bildungspaket" anbieten. Das soll den Kindern sichern: Ein warmes Mittagessen in der Schule, wenn diese das anbietet, Unterstützung, wenn das Kind Nachhilfe braucht, Schulmaterial, die Teilnahme an Schulausflügen und die Möglichkeit, in einen Sportverein oder eine Musikschule zu gehen. Dafür sollen die Kinder aber kein Geld, sondern Gutscheine oder eine Chipkarte bekommen.
Quelle: ntv.de, hdr/rts/dpa/AFP