Politik

Jugend-Sicherungsverwahrung Sexualmörder unterliegt vor BGH

Der Bundesgerichtshof billigt die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen. Das Gesetz von 2008 verstoße nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften oder gegen die Menschenrechte. Geklagt hatte ein Sexualmörder, gegen den als ersten Jugendlichen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt worden war.

(Foto: AP)

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen ist zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren bereits verbüßt hat. Der Mann aus Bayern war 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe verurteilt worden war. Er gilt als hochgefährlich. Nur fünf Tage vor seiner für den 17. Juli 2008 geplanten Entlassung trat das Gesetz in Kraft, das die Sicherungsverwahrung auch nach dem Jugendstrafrecht ermöglicht.

Der Anwalt des 32-Jährigen hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, dass er das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will, ob das Gesetz zulässig ist. Er hält die Regelung für verfassungswidrig, weil die Sicherungsverwahrung wie ein Damoklesschwert über jugendlichen Straftätern hänge. Damit werde gegen das Gebot der Berechenbarkeit staatlichen Handelns verstoßen, sagte Rechtsanwalt Gunter Widmaier.

Warten auf Straßburger Urteil

Widmaier äußerte erhebliche Bedenken und verwies auf die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Dieser hatte im Dezember 2009 geurteilt, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bundesregierung will dagegen vorgehen.

Mit Blick auf diese ausstehende Entscheidung sei ein Urteil des BGH nicht angebracht, meinte Widmaier. Der Fall müsse zumindest ausgesetzt werden, bis das Straßburger Urteil rechtskräftig sei. Ein anderer BGH-Strafsenat hat dies bei einem Fall aus Saarbrücken getan.

Der 32-Jährige hatte 1997 eine 31 Jahre alte Joggerin bei Regensburg überfallen. Der Schreinerlehrling erwürgte sie und riss ihr die Kleider vom Leib. Danach befriedigte er sich über dem nackten Opfer selbst. Der Mann gilt als höchst gefährlich und hatte schon als Jugendlicher Gewaltfantasien. Während der Haft attestierte ihm ein Gutachter eine zunehmende sexuelle Störung, die ihren sadistischen Höhepunkt noch nicht erreicht haben soll.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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