Politik

Jugendstrafvollzug Sicherungsverwahrung kommt

Auch besonders gefährliche jugendliche Schwerverbrecher sollen künftig nach Haftende noch lebenslang eingesperrt bleiben können. Justizministerin Brigitte Zypries bereite einen Gesetzentwurf vor, wonach in schweren Einzelfällen nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte weiter in so genannte Sicherungsverwahrung genommen werden könnten, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Samstag einen Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Bislang kommen alle nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte spätestens nach zehn Jahren Haft wieder frei. Seit dem Mord an einem neunjährigen Jungen durch einen Rückfalltäter ist aber die Ausweitung der Sicherungsverwahrung auch auf ehemals jugendliche Schwerverbrecher gefordert worden.

Am Ende ihrer Haftzeit sollen nach den Plänen der Ministerin nun all jene jungen Täter auf ihre Gefährlichkeit geprüft werden, die etwa einen Totschlag, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung begangen haben. Jährlich solle eine vom Gericht verordnete Sicherungsverwahrung dann überprüft werden. Die Sprecherin sagte, in Absprache mit Rechtspolitikern auch der Union solle dies für alle Straftäter gelten, die zu mindestens sieben Jahre Haft verurteilt wurden. Bayern dränge noch auf eine Grenze von fünf Jahren. Das Gesetz wäre allerdings im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, so dass es notfalls ohne Bayern durchgesetzt werden könne.

Quelle: ntv.de

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