Politik

Makabre Presseerklärung "Sinnlose Waffenbegrenzung"

Von Axel F. Busse

Wäre das Militaria-Vokabular gegenwärtig nicht völlig ungeeignet, müsste man wohl von einem "Rohrkrepierer" sprechen: Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat sich zur selben Zeit, als in Erfurt die tödlichen Schüsse fielen, in einer Presseerklärung die Aufweichung ursprünglich noch schärfer geplanter Waffenrechts-Regelungen als politischen Erfolg gut geschrieben.

Auf der Website der Bundestagsfraktion war eine Erklärung zu lesen, die angesichts der Erfurter Ereignisse nur noch als makaber und instinktlos angesehen werden kann. Anlass für die Veröffentlichung war die Tatsache, dass die Regierungskoalition einen Änderungsentwurf für das neue Waffenrecht eingebracht hatte, der in einigen Bereichen freizügiger war, als zunächst von Rot-Grün geplant. In dem CDU/CSU-Text hieß es daraufhin, "rechtstreue Jäger, Schützen und Sammler sollten mit unsinnigen Verschärfungen der Vorschriften belastet werden, obwohl nach allen polizeilichen Erkenntnissen hierfür keine sicherheitspolitische Notwendigkeit besteht."

Rot-grünen "Regelungswahn" gegeißelt

Noch mehrere Stunden nachdem das Ausmaß der Erfurter Tragödie bekannt war, stand die Erklärung im Internet. Der verblüffte Leser durfte erfahren, dass aus Sicht der CDU/CSU "der rot-grüne Regelungswahn zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit den daraus resultierenden unsinnigen Kosten für Betroffene, Länder und Gemeinden geführt" hätte. Nicht ohne Stolz verweist der von den Abgeordneten Norbert Geis, Harmut Koschyk und Erwin Marschewski verantwortete Text darauf, zu welchen "Erfolgen" die konservative Lobby-Arbeit geführt hat:

"So konnten die sinnlose Waffenbegrenzung, die Meldepflicht für inaktive Schützen und die ständige Bedürfnisprüfung verhindert werden", war in der Presseerklärung am Freitag auch weit nach 20 Uhr noch zu lesen. Mit der Herabsetzung der Altergrenze der Sportschützen werde "der Jugend eine Chance auf Leistung und dem Schießsport Konkurrenzfähigkeit eröffnet". Dass Robert S., der Urheber des Erfurter Blutbades, Mitglied in Schützenvereinen war, ging zu diesem Zeitpunkt bereits durch die Medien.

Quelle: ntv.de

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