Politik

Einsprüche werden vermieden "Soli" nur noch vorläufig

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommen- sowie Körperschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Damit müssen die Steuerzahler keinen Einspruch gegen ihre Bescheide einlegen für den Fall, dass das Verfassungsgericht den "Soli" als verfassungswidrig einstufen und damit kippen sollte.

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(Foto: Zentralbild)

Die Regelung gilt rückwirkend für den Veranlagungszeitraum ab 2005, teilte der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Michael Offer, mit. "Dazu wird sich das Bundesfinanzministerium kurzfristig mit den obersten Finanzbehörden der Länder abstimmen."

Schäuble reagierte damit auf die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das niedersächsische Finanzgericht. Dieses hatte kürzlich erklärt, die dauerhafte Erhebung des seit den 90er Jahren erhobenen Aufschlags zur Finanzierung von Kosten für den Aufbau Ost sei grundgesetzwidrig. Es hatte aber nicht entschieden, sondern die Klage eines Steuerzahlers nach Karlsruhe zur Entscheidung weitergereicht.

Offer sagte, Grund für die vorläufige Festsetzung sei allein, massenhafte Einsprüche gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags zu vermeiden. "Nach wie vor bestehen keine Zweifel des Bundesfinanzministers an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages."

Quelle: ntv.de, dpa

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