Parlamente abgeschottet Staatsanwälte außen vor
20.07.2002, 13:35 UhrDie bundesdeutschen Landtage wollen die Befugnisse von Staatsanwälten gegen Abgeordnete und deren Umfeld beschneiden. Bei ihrem jüngsten Treffen in Eisenach verständigten sich die Präsidenten der Länderparlamente nach einem Bericht des Hamburger Magazins „Der Spiegel“ einstimmig darauf, die Immunitätsrechte der Abgeordneten auszudehnen.
Demnach sollen beispielsweise die Büros von Fraktionsmitarbeitern in der Regel nur noch dann durchsucht werden dürfen, wenn die Immunität des Abgeordneten selbst zuvor aufgehoben worden ist. Hierzu bedarf es jeweils eines Beschlusses des Landtags.
Bislang gibt es in den Ländern keine spezielle Vorschrift für die Durchsuchung bei Dritten. Jetzt soll eine hohe Hürde eingezogen werden. Ohne die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, sollen Durchsuchungen bei dessen Mitarbeitern nur noch möglich sein, wenn die Ermittlungsbehörden dies „schriftlich“ begründeten und dem zuständigen Parlamentsgremium eine „Plausibilitätsprüfung“ ermöglichen.
Laut „Spiegel“ zeichnen sich heftige Auseinandersetzungen zwischen Parlamenten und Justizverwaltungen ab. Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Norbert Weise kritisierte, Ermittlungen würden künftig „im Einzelfall erheblich gefährdet“.
Quelle: ntv.de