Politik

Fall Edathy holt den Ex-Innenminister ein Staatsanwälte dürfen gegen Friedrich ran

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits ein Verfahren gegen Friedrich eingeleitet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits ein Verfahren gegen Friedrich eingeleitet.

(Foto: dpa)

Es ist keine angenehme Entscheidung für Bundesinnenminister de Maizière: Er gibt das Okay für Ermittlungen gegen seinen Amtsvorgänger Friedrich. Das Verfahren gegen den CSU-Politiker wegen möglichen Geheimnisverrats kann nun richtig beginnen.

Sebastian Edathy will vor einem etwaigen Untersuchungsausschuss aussagen.

Sebastian Edathy will vor einem etwaigen Untersuchungsausschuss aussagen.

(Foto: picture alliance / dpa)

In der Edathy-Affäre ist der Weg für Ermittlungen gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich frei. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erteilte der Berliner Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu, wie das Ressort in Berlin mitteilte. Ermittelt wird wegen möglichen Geheimnisverrats.

Der CSU-Politiker Friedrich war im Februar als Agrarminister zurückgetreten. Er hatte im Oktober 2013 während der Koalitionsverhandlungen - als damaliger Innenminister - SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war. Bei den Vorwürfen gegen Edathy geht es um Kinderpornografie.

Die Informationen über Edathy stammten vom Bundeskriminalamt. Friedrich hatte über seinen Staatssekretär davon erfahren und den Hinweis an Gabriel weitergegeben. Deswegen steht der CSU-Politiker im Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Friedrich argumentiert dagegen, er habe durch den Hinweis Schaden von der künftigen Koalition abhalten wollen und auf Gabriels Verschwiegenheit vertraut.

Nur das Innenministerium darf Grünes Licht geben

In dem Schreiben des Innenressorts an die Berliner Staatsanwaltschaft hieß es nach Angaben aus Ministeriumskreisen, mit der Ermächtigung sei keine rechtliche Bewertung von Friedrichs Verhalten verbunden. Der CSU-Politiker habe die Motivation für sein Handeln öffentlich begründet und demnach im Vertrauen darauf gehandelt, dass der Hinweis vertraulich behandelt werde. Durch die Ermächtigung könne der von Friedrich bestrittene Strafvorwurf nun umfassend aufgeklärt werden.

In Paragraf 353 b des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass die Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Amtsträger nur mit Ermächtigung der obersten Bundesbehörde verfolgt werden kann - in diesem Fall also des  - nun CDU-geführten - Bundesinnenministeriums.

Verfahren bereits förmlich eingeleitet

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zwar bereits Ende Februar förmlich ein Verfahren gegen Friedrich wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Bislang fehlte der Behörde jedoch die Ermächtigung aus dem Haus de Maizières, um auch praktisch gegen dessen Amtsvorgänger ermitteln zu können - also etwa mit Befragungen oder Aktensichtungen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag vor einer Woche ihr Ersuchen an das Innenressort gerichtet. Seitdem dauerte die Prüfung.

Friedrich ist nach seinem Rücktritt vom Ministeramt weiter Bundestagsabgeordneter und hat im Parlament einen Posten als stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender übernommen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, Friedrich könne dies auch trotz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bleiben.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa/AFP

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