Politik

Wegen Wulffs Flitterwochen Staatsanwalt ermittelt nicht

Ex-Bundespräsident Wulff und seine Frau Anfang September 2012 in Duderstadt.

Ex-Bundespräsident Wulff und seine Frau Anfang September 2012 in Duderstadt.

(Foto: dapd)

Ex-Bundespräsident Christian Wulff steht seit Monaten unter enormem Druck. Nun kann er immerhin etwas aufatmen: Die Staatsanwaltschaft wird nicht wegen dessen Flitterwochen im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers ermitteln.

Die Flitterwochen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dessen im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hannover mit. Es gebe "keinen Anlass zur Änderung der bisherigen Einschätzung, nach der keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Seit Mitte Juli hatten die Ermittler geprüft, ob Wulff sich in seiner Amtszeit als niedersächsischer Regierungschef mit dem Urlaub einer Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hatte. Anlass für die bisherige Vermutung war eine Abstimmung im Bundesrat, bei der Niedersachsen gegen einen eigenen Kabinettsbeschluss stimmte. Hierbei ging es um Vorteile für die Versicherungsbranche. Der Topmanager eines niedersächsischen Versicherungskonzerns hatte Wulff vorher in einem Brief um ein entsprechendes Stimmverhalten gebeten.

"Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entspricht standortpolitischen Entscheidungen und Vorstellungen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff in anderen Fällen", heißt es weiter in der vierseitigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zudem gebe es mit der "kurz zuvor stattgefundenen Hochzeit einen plausiblen privaten Einladungsanlass" und die Eheleute Wulff hätten ihre Flugkosten selbst getragen.

Auch die seit Mitte Juni bekannten Vorwürfe zur Verwendung eines Preisgelds in Höhe von 10.000 Euro, das an Wulff geflossen ist, rechtfertigen keinen "Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten". Wulff war im vergangenen Herbst vom Zentralrat der Juden in Deutschland mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet worden.

Ermittlungen seit Februar

Seit dem 17. Februar 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Wulff. Unmittelbar nachdem bekanntgeworden war, dass sie einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt hat, war Wulff nach wochenlangen Vorwürfen von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten. Ungeachtet der nun veröffentlichten Entscheidung prüfen die Ermittler weiterhin, ob Wulff sich in drei anderen Fällen der Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hat.

Hintergrund für die in der deutschen Geschichte einmaligen Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt sind drei Hotelaufenthalte in den Jahren 2007 und 2008, die Wulff in seiner Amtszeit als Ministerpräsident von dem Filmproduzenten angenommen haben soll. Groenewold hatte damals die Hotelrechnungen bezahlt, Wulff will aber seinen Kostenanteil später Groenewold bar zurückgezahlt haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden in dem Verfahren inzwischen 83 Zeugen vernommen, acht Wohn- und Geschäftshäuser durchsucht sowie zahlreiche Computer Notebooks, Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone ausgewertet. Zum Stand der Ermittlungen erklärte die Staatsanwaltschaft nun: "Bargeldgeschäfte sind ihrer Eigenart nach schwer zu überprüfen."

Im Verfahren gegen den früheren Wulff-Sprecher Olaf Glaeseker und den Partymanager Manfred Schmidt wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung erhalten jetzt die Anwälte der beiden Beschuldigten Akteneinsicht. Hier geht es um die Frage, ob Glaeseker den von Schmidt organisierten sogenannten Nord-Süd-Dialog in unzulässiger Weise dienstlich unterstützt hatte. Ob noch in diesem Jahres die Entscheidung über eine Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens erfolgt, dazu will sich die Staatsanwaltschaft nicht festlegen.

Das Wulff-Verfahren wird absehbar noch länger dauern, hier wartet die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben noch auf einen Zwischenbericht des Landeskriminalamtes, ehe die Anwälte Akteneinsicht erhalten und zu Stellungnahmen aufgefordert werden. Damit ist offen, ob die Entscheidung über eine Anklageerhebung gegen Wulff oder Einstellung des Verfahrens noch vor der Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar erfolgt.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen