Politik

Wulff-Freispruch wird angefochten Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwälte Anna Tafelski und Clemens Eimterbäumer müssen dem Gericht jetzt Verfahrensfehler nachweisen.

Die Staatsanwälte Anna Tafelski und Clemens Eimterbäumer müssen dem Gericht jetzt Verfahrensfehler nachweisen.

(Foto: dpa)

Die Richter in Hannover sprechen Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsnahme frei, ohne alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin offenbar einen Verfahrensfehler und ficht das Urteil an.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Die Behörde reichte wie erwartet ihren Antrag beim Landgericht in Hannover ein. Eine inhaltliche Begründung lieferte die Behörde zunächst nicht. Diese muss sie erst vorlegen, wenn ihr das Gericht eine schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung zugestellt hat.

Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff damit erneut aufgerollt werden muss, hat nun der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe zu entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, muss die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen. Die Revision hatte sich bereits vor der Urteilsverkündung angedeutet. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer betont, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt.

Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold hatte er sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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