Rechtsanspruch auf Kita-Platz Startschuss für Krippenausbau
05.09.2007, 11:17 UhrDie Bundesregierung hat den Startschuss für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuungs-Plätze bis 2013 gegeben. Mit einem Sondervermögen von gut 2 Milliarden Euro, das vom Kabinett in Berlin beschlossen wurde, sollen vom nächsten Jahr an Investitionen für Betreuungsplätze von Kindern unter drei Jahren gefördert werden. Umstritten bleibt allerdings das vor allem von der CSU geforderte Betreuungsgeld für die Erziehung von Kindern daheim. Darüber kann nach Darstellung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erst 2012 entschieden werden.
Die Kommunen forderten die Länder auf, jetzt den freiwilligen Beitrag des Bundes durch ihren Pflichtanteil zu ergänzen. Union und SPD wollen bis zum Jahr 2013 mindestens 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz anbieten. Dafür sollen 500 000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, etwa 20 Prozent davon sollen Tagesmütterplätze sein. Von der Leyen kündigte ein Programm zur Qualitätsverbesserung bei den Tagesmüttern an.
Der Bund beteiligt sich am Krippen-Ausbau mit insgesamt 4 Milliarden Euro. Er trägt damit ein Drittel der Gesamtkosten. Über das Sondervermögen stellt der Bund zwischen 2008 bis 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro Investitionshilfen bereit. Daneben erhalten die Länder von 2009 an vom Bund 1,85 Milliarden Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen für die laufenden Betriebskosten.
Alle Zahlungen stehen unter der Bedingung, dass es bis 2013 zu einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kommt, wie ihn vor allem die SPD fordert. Der Rechtsanspruch soll bereits im nächsten Jahr beschlossen werden. Die CSU verlangt ein sogenanntes Junktim zwischen Rechtsanspruch und Betreuungsgeld.
Steinbrück stellte erneut klar, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Mittel bereitstellen werde. "Ich weiß nicht, wie der Bund das bezahlen sollte." Das Thema werde das Kabinett und den Koalitionsausschuss aber sicher noch beschäftigen. Es gebe unterschiedliche Meinungen quer durch alle Parteien.
Auch für von der Leyen kann ein Betreuungsgeld allenfalls 2012 beschlossen werden, weil es sich um eine erst danach zu zahlende Geldleistung handle.
Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung soll dagegen im nächsten Jahr geregelt werden. Sollte dieser - etwa durch den Bundesrat - blockiert werden, würde der Bund seine Zahlungen für den Krippenausbau stoppen. Dann würde eine Art Kündigungsklausel greifen, stellte Steinbrück klar.
Die Länder müssen jedes Jahr exakt nachweisen, dass die bereitgestellten Bundesmittel auch tatsächlich in den Krippenausbau investiert werden und nicht in ihren Haushalten versickern. Das sieht eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern vor. Sollten diese das Geld anders nutzen, müssten sie die Mittel plus Zinsen zurückzahlen. Steinbrück: "Ich werde sehr genau darauf zu achten haben, dass das Geld auch dort ankommt, wo es ankommen soll."
Quelle: ntv.de