Politik

Fall an Oberverwaltungsgericht verwiesen Status der Zeugen Jehovas weiter unklar

Der Rechtsstreit um die Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den großen Kirchen geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Entscheidung über die Anerkennung der Religionsgemeinschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück. Es müsse vor allem noch geprüft werden, ob die Zeugen Jehovas Grundrechte Dritter gefährden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Fall hatte bereits einmal alle Instanzen durchlaufen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, das den Zeugen Jehovas eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigerte.

Den noch aus der Weimarer Verfassung stammenden Status einer Körperschaft besitzen neben den beiden großen Kirchen rund 30 Religionsgemeinschaften. Mit einer Anerkennung sind Vergünstigungen wie das Recht auf Kirchensteuereinzug verbunden.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen