Politik

Guttenbergs Gesetze Steinbrück greift an

Weil der Wirtschaftsminister das Gesetz zur Zwangsverwaltung von Banken von einer Anwaltskanzlei "ungeprüft" übernommen habe, greift der Finanzminister seinen Kabinettskollegen an. Zudem sei das Gesetz handwerklich "ein Schuss in den Ofen". Unterdessen will sich auch der Bundesrechnungshof mit dem Einsatz externer Berater beschäftigen.

Im Streit um die externe Erarbeitung von Gesetzen hat sich nun auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück der Kritik an Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angeschlossen. Er werfe seinem CSU-Kabinettskollegen gar nicht vor, dass dieser sich externen Rat geholt habe, sagte Steinbrück der "Rhein-Neckar-Zeitung": "Das tun wir alle", sagte der SPD-Minister mit Blick darauf, dass auch das Finanzministerium sich Rat von außen holt. Guttenberg habe aber "zu hundert Prozent diesen externen Sachverstand ungeprüft übernommen", bemängelte der SPD-Minister.

Steinbrück vermisst im Fall des Gesetzes von Guttenberg die Abstimmung mit seinem Ressort.

Steinbrück vermisst im Fall des Gesetzes von Guttenberg die Abstimmung mit seinem Ressort.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Die zuständigen Gremien des Bundesrechnungshofs beraten derzeit, ob sie diese Praxis prüfen sollen, sagte derweil Rechnungshof-Sprecher Andreas Krull in Bonn. Die Beratungen des Rechnungshofes seien aber nicht auf das Ressort von Guttenberg beschränkt und liefen auch schon seit einiger Zeit, sagte Krull.

Kritik von Experten

Auch Experten kritisierten die Praxis des Wirtschaftsministeriums. Im Gespräch mit n-tv.de warnte der Politik- und Verwaltungswissenschaftler Joachim Jens Hesse vor den Gefahren der externen Beteiligung an der Gesetzgebung und forderte mehr Transparenz von den Ministerien. Bei Großkanzleien könne man Doppelloyalitäten nie ausschließen, so Hesse. "Von daher hat diese Form der Auslagerung oder besser Einwerbung ministerieller Kompetenz nicht nur ein 'Geschmäckle', sondern ist prinzipiell zu überprüfen und bedarf besonderer Rechtfertigung", mahnte der Experte.

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Peter Heesen, sagte der "Süddeutschen Zeitung" über die Vorgehensweise Guttenbergs: "Wir sollten jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns mit der Frage beschäftigen, ob so das Modell der Zukunft aussieht. Von mir ein klares Nein dazu." Als Grund für die Vergabepraxis an Anwaltskanzleien nannte Heesen auch den stetigen Personalabbau in den Bundesministerien. Seit 1995 seien pro Jahr 1,5 Prozent der Stellen weggefallen.

"Ein Schuss in den Ofen"

Zum Inhalt des Gesetzesplans sagte Steinbrück, Guttenbergs Versuch, marode Banken unter staatliche Zwangsverwaltung zu stellen, sei "ein Schuss in den Ofen". "Das funktioniert so nicht, wie ihm das eine Anwaltskanzlei aufgeschrieben hat", sagte der Minister dem "Hamburger Abendblatt". Der Vorschlag "verstößt zum Beispiel gegen Europarecht".

Er hätte sich gewünscht, dass Guttenberg "so etwas nicht aus der Hüfte schießt, sondern wie im Kabinett verabredet vor Übertragung im Lautsprecher die Abstimmung mit dem Justiz- und dem Finanzministerium gesucht hätte". Guttenberg hatte die Anwaltskanzlei Linklaters mit der Arbeit am Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken beauftragt.

Merkel verteidigt Guttenberg

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte Guttenberg derweil erneut gegen Kritik an der Entstehung des Gesetzentwurfs. Wichtig sei, dass der eigene politische Wille definiert werde, sagte die CDU-Chefin Donnerstagabend bei einer Veranstaltung in Berlin.

Auch Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) nahm den Minister in Schutz. "Es ist doch nur sinnvoll, sich auch Expertise von außerhalb zu holen", sagte Althaus dem Düsseldorfer "Handelsblatt". "Das ist Alltag, im Land und im Bund."

Kritik auch an CCS-Gesetz

Unterdessen erhoben die Grünen den Vorwurf, das Bundeswirtschaftsministerium habe sich bei den Arbeiten am CCS-Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) von Lobbyisten beeinflussen lassen. Zu diesem Thema hätten "die großen Profiteure RWE und Vattenfall voriges Jahr einen Entwurf vorgelegt", sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das Bundeswirtschaftsministerium hat genau diesen Entwurf in wichtigen Teilen und unter eigenem Namen in die CCS-Beratungen eingebracht." Ein entsprechender Gesetzentwurf hatte ursprünglich im März ins Kabinett eingebracht werden sollen, wurde dann aber doch nicht beraten.

Quelle: ntv.de, AFP

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