Politik

Streit um Steuerflucht-Gesetz Steinbrück legt Kompromiss vor

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) strebt im Kampf gegen Steuerflucht nach scharfer Kritik an seinem Konzept einen Kompromiss an. Er legt dem Kabinett an diesem Mittwoch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Entwurf vor, der auf die Kritiker zugeht.

Die deutsche Wirtschaft hatte bemängelt, dass Steinbrücks Ministerium nach den bisherigen Plänen allein darüber entscheiden wollte, welche Länder als Steueroasen gelten. Mit dem neuen Entwurf soll nun Einvernehmen - auch mit dem Auswärtigen Amt und dem Wirtschaftsministerium - hergestellt werden.

Die Länder, die als Steueroasen gelten, sollen zunächst nicht genannt werden, sondern erst in einem späteren Schreiben. Dies kann als eine Art Frist für Nachbesserungen gelten, damit sie nicht auf den Index kommen. Für Unternehmen gelten damit schärfere Auflagen, wenn sie mit Staaten Geschäfte machen, die sich nicht an bestimmte Standards halten. Auch für Bürger mit hohen Einkommen sind erweiterte Erklärungspflichten geplant. Andernfalls droht eine stärkere steuerliche Belastung.

Wirtschaft auf der Bremse

Die acht großen Wirtschaftsverbände schrieben dem Finanzministerium im Juli, sie lehnten einen deutschen Alleingang ab. Die Benennung der Staaten, die nicht zusammenarbeiten wollten, könne nicht in das Belieben des Ministeriums gestellt werden. Auswärtiges Amt und Wirtschaftsministerium dürften "in keinem Fall" unbeteiligt bleiben. Dies verstoße gegen das Grundgesetz. Die Union hatte die ursprünglichen Gesetzespläne als überzogen kritisiert und durchgesetzt, dass die Maßnahmen erst später umgesetzt werden.

Die "Berliner Zeitung" berichtet in ihrer Mittwochausgabe ebenfalls über ein Einlenken Steinbrücks. Auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium würden nun mitentscheiden, bei welchen Ländern das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gelten soll. Das gehe aus der überarbeiteten Verordnung hervor.

Bundestag und Bundesrat hatten das entsprechende Gesetz bereits beschlossen. Die Regeln treten erst per Rechtsverordnung in Kraft.

Quelle: ntv.de, dpa

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