Politik

Knappe Entscheidung Sterbehilfe in Luxemburg

Das Parlament Luxemburgs hat einem Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zugestimmt. Nach einer ganztägigen und teilweise emotionalen Debatte stimmten 31 der 60 Abgeordneten für das Gesetz. 26 Abgeordnete, die zumeist der christlich-sozialen Regierungspartei CSV angehören, stimmten dagegen, drei enthielten sich. Künftig soll ein Arzt in Luxemburg einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zu sterben ausdrücklich geäußert hat, dabei helfen dürfen.

Bereits im Februar war das Gesetz erstmals – mit 30 Stimmen – vom Parlament gebilligt worden. Nach einigen Textänderungen, die der Staatsrat anschließend gefordert hatte, kam das Gesetz jetzt wieder zur Abstimmung und wurde erneut in erster Lesung behandelt. Jetzt muss der Staatsrat entscheiden, ob eine zweite Lesung nötig ist. Dies gilt Beobachtern als wahrscheinlich, weil zunächst die Verfassung geändert werden muss.

Nachdem Großherzog Henri ankündigte, aus Gewissensgründen kein Sterbehilfe-Gesetz "billigen" zu können, wird die Rolle des Staatsoberhaupts künftig auf das bloße "Verkünden" von Gesetzen beschränkt.

Juncker hat Angst

Unmittelbar zuvor hatte sich Papst Benedikt XVI. erneut gegen jede Form der Sterbehilfe ausgesprochen. Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker wies die Einmischung des Vatikans zurück: "Ich akzeptiere keine Einmischung, aber ich akzeptiere, wenn die Kirche oder die Glaubenskongregation sich äußert." Er mahnte nach monatelanger kontroverser Debatte: "Die Befürworter des Gesetzes sind keine Faschisten und die Gegner des Vorschlags sind auch nicht reaktionär-klerikal." Juncker, der kein Abgeordnetenmandat hat, sagte: "Wenn ich abstimmen dürfte, würde ich dagegen votieren, weil ich Angst habe." Er sei nicht sicher, ob man in 20 Jahren noch wisse, welche Absichten mit dem Gesetz verfolgt würden. "Wenn ich vor der Frage stünde, dann wäre ich ganz alleine. Ich habe bloß Angst."

Der Streit geht weiter

Die Befürworter des Gesetzes über Sterbehilfe, das auch von Junckers sozialdemokratischem Koalitionspartner mitgetragen wurde, argumentierten, ein zuvor einstimmig beschlossenes Gesetz über besseren Zugang zur Schmerzlinderung (Palliativmedizin) reiche nicht aus. Ein Sterbehilfegesetz müsse beschlossen werden, "auch wenn die Kirche und der Monarch das nicht wollen", sagte die Sozialdemokratin Lydie Err. Gegner des Gesetzes warnten: "Viele Menschen sind am Ende des Lebens in ihren Entscheidungen nicht mehr wirklich frei", sagte die Christsoziale Martine Stein-Mergen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung scharf. "Das ist der falsche Weg", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der dpa in Luxemburg. Es gebe "ein Recht auf Leben und ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung". Mit diesem Gesetz verabschiede sich Luxemburg aus der Mehrheit der europäischen Länder. Sterbehilfe ist gesetzlich auch erlaubt in Belgien und in den Niederlanden. "Das Gesetz ist ein Weg, der scheinbare Selbstbestimmung offeriert", sagte Brysch. Wenn man aber daran denke, dass mehr als die Hälfte aller Sterbenden an Demenz litten, werde aus der vermeintlichen "Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung".

Quelle: ntv.de

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