Politik

Nullnummer im Vermittlungsausschuss Steuerentlastung nicht in Sicht

Bundesbauminister Ramsauer betrachtet das Modell eines Niedrigenergiehauses in Essen.

Bundesbauminister Ramsauer betrachtet das Modell eines Niedrigenergiehauses in Essen.

(Foto: dapd)

Bei den Streitthemen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommen Koalition und Opposition keinen Schritt voran. Die Beratungen über die Gesetze zum Abbau der kalten Progression bei der Steuer und die energetische Gebäudesanierung werden ebenso wie die Beratungen zu den Details zum neuen Melderecht auf Dezember vertagt.

Auf milliardenschwere Steuerentlastungen müssen die Bürger weiter warten. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich bei seiner Sitzung in Berlin noch nicht auf einen Kompromiss verständigen. Am 12. Dezember soll weiter nach einer Lösung auch für den umstrittenen Steuerrabatt für energieeinsparende Gebäudesanierungen und das Meldegesetz gesucht werden.

Beim Abbau der steuerlichen Progression will Schwarz-Gelb den Tarifverlauf ändern und so das Problem abmildern. Geplant ist eine Steuerentlastung von jährlich rund sechs Milliarden Euro. Verbunden damit ist auch eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von 2013 an um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. SPD und Grüne fordern für die steuerliche Entlastung eine Gegenfinanzierung.

Bei der Förderung energieeinsparender Gebäudesanierungen soll ein Kompromiss zur Verteilung der Kosten ebenfalls bis Dezember gefunden werden. Es zeichnet sich bereits ab, das Förder-Volumen von zunächst geplanten 1,5 Milliarden auf eine Milliarde Euro zu senken. Eine bessere Dämmung, ein Austausch von Heizkesseln oder stärker isolierte Fenster gelten als Schlüssel für eine Senkung des Energieverbrauchs - und damit für eine Reduzierung der wachsenden Nebenkosten.

Auch beim umstrittenen Meldegesetz steht eine Einigung noch aus. Die Länder fordern, dass Namen und Adressen von den Ämtern nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zu Werbezwecken an Firmen weitergegeben werden dürfen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 28. Juni ohne Zustimmungsregelung verabschiedet - während des Fußball-WM-Halbfinales Deutschland gegen Italien. Danach waren Proteste der Opposition und von Datenschützern laut geworden.

Quelle: ntv.de, dpa

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