Politik

Ab 2006 Steuern wieder runter?

Die Bundesregierung plant in den nächsten vier Jahren keine weitere Erhöhung des Rentenbeitrags. Spätestens 2005 soll der Satz, der zum Jahreswechsel auf 19,5 Prozent steigt, sogar wieder auf 19,3 Prozent sinken, erklärte Sozialministerin Ulla Schmidt in Berlin.

Zuvor hatte sich das Kabinett mit der umstrittenen Beitragserhöhung befasst, morgen berät der Bundestags erstmals darüber. Die Grünen übten erneut Kritik am Verhalten der SPD im Rentenstreit. Die Sozialdemokraten hatten gegen den Widerstand der Grünen durchgesetzt, dass der Rentenbeitrag zum 1. Januar 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht wird. Bei den Koalitionsverhandlungen waren nur 19,3 Prozent vereinbart worden.

Bei der Abstimmung in der Grünen-Fraktion hatten am Dienstagabend neun oder zehn der insgesamt 55 Abgeordneten gegen die Beitragserhöhung votiert. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, dies bedeute nicht, dass die Abgeordneten auch im Bundestag gegen die Reform stimmen würden.

Fast sechs Mrd. Euro werden eingespart

In der Arbeitsmarktpolitik wollen SPD und Grüne durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe sowie durch Reformen nach dem Hartz-Konzept im kommenden Jahr 5,84 Milliarden Euro sparen. Davon sollen 3,36 Milliarden Euro auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und der Rest auf den Bundeshaushalt entfallen.

Nach der Gesetzesvorlage sollen Arbeitslosen- und Sozialhilfe mittelfristig zusammengelegt werden. In einem ersten Schritt soll die bislang unterschiedliche Anrechnung von Einkommen der Lebenspartner und von Vermögen angenähert werden. Bei der Arbeitslosenhilfe wird als Höchstbetrag "für freizustellendes liquides Vermögen" des Arbeitslosen und seines Partners 26.000 Euro genannt; derzeit sind es 67.600 Euro. Für allein stehende Arbeitslose wird der Betrag von 33.800 auf 13.000 Euro gesenkt.

Die bislang aufwändige jährliche Dynamisierung der Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld soll abgeschafft werden. Die Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld werden künftig auf die Dauer eines nachfolgenden Anspruchs auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es wird jedoch sichergestellt, dass ein Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat auf jeden Fall bleibt.

Quelle: ntv.de

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