Richter verwerfen Revision Strafe für SS-Scharführer
21.02.2002, 08:20 UhrDer zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Nachmittag die Revision des 90-Jährigen gegen das Urteil des Landgerichts München. Als Aufseher in dem NS-Vernichtungslager „Kleine Festung Theresienstadt“ soll Malloth in den vierziger Jahren mindestens einen jüdischen Häftling ermordet haben.
Die Einwände der Anwälte Malloths, der krebskranke Greis sei weder verhandlungs- noch haftfähig, zudem verstoße das Verfahren wegen sehr lange zurückliegender Taten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten.
Das Landgericht München hatte Malloth im Mai 2001 wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Taten waren für den Schuldspruch maßgebend: 1944 soll Malloth einen jüdischen Gefangenen im NS-Vernichtungslager bei Leitmeritz (Litomerice) im heutigen Tschechien mit Stockschlägen und Fußtritten an den Kopf ermordet haben.
In dem Vernichtungslager und Gestapo-Gefängnis kamen zwischen 1940 und 1945 mindestens 2500 Menschen um. Nach Berichten vieler Häftlinge hat sich der „schöne Toni“, wie Aufseher Malloth wegen seiner Eitelkeit genannt wurde, durch besonders grausame Taten hervorgetan.
Für die BGH-Richter steht fest, dass Malloth, der sich derzeit in der Krankenabteilung des Gefängnisses München-Stadelheim befindet, sehr wohl verhandlungsfähig ist. Mehrere ärztliche Gutachten ließen da „keine Zweifel“ zu, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Gerhard Schäfer.
Malloths Verteidiger hatten ihren Mandanten zwei Tage zuvor noch als „lebenden Leichnam“ bezeichnet, der nur noch den Tod herbeisehne.
Die späte Verurteilung Malloths verstoße auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, stellte Schäfer fest. Zwar habe es seit dem Krieg mehrere Ermittlungsverfahren gegen Malloth gegeben, diese seien aber „nie unnötig verschleppt“ worden.
Mit der Karlsruher Entscheidung wird ein Fall abgeschlossen, der zu diplomatischen Verwicklungen zwischen Tschechien, Italien und Deutschland geführt hatte. 1948 hatte ein Volksgericht in Litomerice Malloth zum Tode verurteilt. Allerdings war dieser längst über Innsbruck nach Südtirol geflüchtet, wo er bis Ende der achtziger Jahre unbehellig lebte.
Ermittlungen, die auf Drängen tschechischer Behörden in Österreich und der Staatsanwaltschaft Dortmund geführt wurden, verliefen wegen „unbekanntem Aufenthaltsort“ im Sande.
Malloths Flucht endete 1988. Nach der Abschiebung aus Italien zog er in ein Altersheim bei München. Tschechien forderte die Auslieferung, die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte erneut. Doch 1999 wurde das Ganze erneut eingestellt, diesmal mangels hinreichender Verdachtsmomente für eine Mordanklage. Wenig später tauchten aber neue Zeugenaussagen ehemaliger KZ-Häftlinge auf, die im Januar schließlich zur Verurteilung führten.
Quelle: ntv.de