Politik

Formulierungen sind nicht konkret Strafmaß für Stalker ungewiß

Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen soll nach dem Willen der Bundestagsparteien unter Strafe gestellt werden. Keine Einigkeit gibt es jedoch über den gesetzlichen Weg gegen das so genannte Stalking. Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP äußerten sich skeptisch über einen Mitte März im Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Bundestag beraten wurde. Bei diesem gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da einige Formulierungen nicht konkret genug seien, sagte der SPD-Abgeordnete Hermann Bachmaier (SPD).

Der SPD-Politiker kündigte einen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums an, der aber erst nach der möglichen Neuwahl im Herbst in das Parlament eingebracht werden soll. Ministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte diesen bereits im April vorgestellt. Danach soll unbefugtes Nachstellen und Belästigen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können.

Im Gesetzentwurf der Länderkammer sollen in schweren Fällen von Stalking bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden können. Zudem ist die Schaffung eines neuen Grundes für Untersuchungshaft vorgesehen, nach dem ein Verdächtiger bei Wiederholungsgefahr zur Deeskalation in Haft genommen werden soll.

Umstritten ist vor allem die Formulierung, die von "nachhaltiger Belästigung" spricht, die "geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen". Es sei nicht klar, was genau unter "nachhaltiger Belästigung" zu verstehen sei, hatte unter anderem Zypries kritisiert.

Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) warb im Bundestag für den Entwurf der Länderkammer. Die Gesetzeslücke müsse dringend geschlossen werden, forderte er. Es werde wertvolle Zeit zum wirkungsvollen Schutz vor Stalking vergeudet, sagte Wagner, der vor über einem Jahr die Initiative gestartet hatte.

Quelle: ntv.de

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