Nachträgliche Verwahrung Straftäter erhalten Schadenersatz
07.06.2012, 12:01 Uhr
Einsperren ohne Urteil: Das geht nicht, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar.
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"Keine Strafe ohne Gesetz": Diesen Rechtsgrundsatz sieht der Europäische Gerichtshof im Fall zweier Schwerverbrecher verletzt und spricht ihnen Schadenersatz zu. Der Vergewaltiger und der Mörder bekommen jeweils mehrere Tausend Euro, weil sie in Sicherungsverwahrung genommen werden, ohne dass dies zum Zeitpunkt ihres Urteil rechtlich möglich war.
Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung Schadensersatz zahlen. Einem in Schwalmstadt untergebrachten Häftling, der 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt wurde, sprachen die Straßburger Richter 7000 Euro zu, einem 1992 wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mann in der Haftanstalt Straubing 5000 Euro.
Ihre Sicherungsverwahrung war mehrere Jahre nach ihrer Verurteilung angeordnet worden, nach einer Bestimmung, die erst 2004 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurde. Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in beiden Fällen sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention "keine Strafe ohne Gesetz", befand das Gericht am Donnerstag und bestätigte damit frühere Urteile. In Deutschland ist diese Bestimmung bereits abgeschafft worden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.
Quelle: ntv.de, dpa