Politik

Bedenken bleiben bestehen Swift-Abkommen beschlossen

Die EU-Staaten haben Diplomaten zufolge grünes Licht für das umstrittene EU-Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankdaten gegeben. Neben Datenschützern hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bedenken gegen den Beschluss.

Die Vereinbarung sei mit den Enthaltungen Deutschlands, Österreichs, Ungarns und Griechenlands angenommen, erklärte ein EU-Diplomat beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. Gegenstimmen gab es nicht. Das Übergangsabkommen werde eine Laufzeit von nur neun Monaten statt der geplanten zwölf Monate haben, ergänzte ein anderer Diplomat.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Österreichs Innenministerin Maria Fekter hatte bereits vor den Beratungen in Brüssel eine Enthaltung ihrer Regierung angekündigt. Unklar war jedoch die deutsche Haltung. Das Abkommen ist in der Bundesregierung wegen Bedenken über mangelnden Datenschutz umstritten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sei unverändert kritisch, hatte ihr Sprecher am Wochenende erklärt.

Zugriffe seit 2002

Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass US-Terrorismusfahnder auch in Zukunft auf Zahlungsdaten des globalen Bankdienstleisters Swift zugreifen können. Die US-Behörden werten diese Informationen bereits seit 2002 aus, um Extremisten und deren Finanzierungsquellen aufzuspüren.

Der Datenschutz war bisher nur ansatzweise geregelt. Das neue Abkommen wurde notwendig, weil Swift zum Jahresende den Server mit europäischen Zahlungstransfers aus den USA in die Niederlande verlagert. Die US-Fahnder hätten ohne neue Vereinbarung keinen Zugriff mehr auf die Daten.

Kritik von Datenschützern

Umstritten ist, ob der Datenschutz ausreichend gesichert ist. So bemängelten die deutschen Banken und Sparkassen, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwünschtem Auskundschaften schützen können. Auch sei die Einsichtnahme nicht ausdrücklich auf Swift begrenzt, und die Daten könnten an Drittstaaten ohne mit Europa vergleichbaren Datenschutzstandard weitergegeben werden. Diplomaten zufolge ist bei dem Abkommen jedoch die Datenweitergabe an Drittstaaten ausgeschlossen. Auch sei keine Rasterfahndung von Überweisungsdaten möglich.

Nach dem Zeitplan der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft soll die Vereinbarung unmittelbar vor dem morgigen Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unterschrieben werden. Das Europäische Parlament hatte dagegen protestiert, weil es unter dem neuen Vertrag mehr Rechte auf Informationen über die Verhandlungen hätte.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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