UN-Mitarbeiter gekidnappt Syrer für Entführung verurteilt
20.09.2017, 17:26 UhrIm syrische Bürgerkrieg verschleppen Terroristen auch Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Ein Kanadier der UN wird acht Monate festgehalten. Für die Beteiligung an dieser Tat ist nun ein Syrer in Stuttgart zu einer Haftstrafe verurteilt worden
Ein syrischer Flüchtling ist wegen der Beteiligung an der Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters 2013 in Syrien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sich der 26-Jährige der Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie zu Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen schuldig gemacht hat. Die Anwältin des Mannes kündigte nach dem Urteil an, keine Rechtsmittel einzulegen.
Der Mitarbeiter der Vereinten Nationen (UN) war acht Monate nahe Damaskus mutmaßlich von Terroristen gefangen gehalten worden, die der radikal-islamistischen Vereinigung Schabhat al-Nusra zumindest nahestanden. Diese wollen Machthaber Baschar al-Assad stürzen und einen auf islamischem Recht basierenden Gottesstaat errichten. Die Bundesanwaltschaft bringt sie mit Tausenden Todesopfern in Verbindung.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigerin hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Der 26-Jährige hatte im Laufe des elf Monate dauernden Verfahrens eingeräumt, 2013 immer wieder in der Villa gewesen zu sein, in der ein Ausländer gefangen gehalten wurde. Dass der Gefangene ein UN-Mitarbeiter war, mehrere Millionen Dollar Lösegeld erzielt werden sollten oder dass er zum Übertritt zum Islam gebracht werden sollte, sei ihm nicht klar gewesen. Der 26-Jährige entschuldigte sich im Lauf des Prozesses in Stuttgart-Stammheim direkt bei dem Kanadier und bot ihm auch eine - wenn auch geringe - Wiedergutmachung von 500 Euro an, die der Entführte jedoch nicht annahm.
Der nun Verurteilte ist laut Bundesanwaltschaft der erste Flüchtling, der sich wegen Kriegsverbrechen in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Der Mann kam 2014 nach Deutschland. Er lebte bei seiner Verhaftung in einer Unterkunft nahe Stuttgart.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa