Politik

Marathon-Sitzung Telefonüberwachung passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat der Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt. Außerdem stimmte er der neuen Strahlenschutzverordnung der Bundesregierung im Grundsatz zu und forderte eine "faire" Aufteilung der BSE-Folgekosten.

Bei der Strahlenschutzverordnung verlangte die Länderkammer zwei gravierende Änderungen: einen höheren Störfallplanungswert sowie höhere Freigrenzen für radioaktiven Wasserstoff und Kohlenstoff. Nach Angaben des Umweltministeriums wird Trittin die Verordnung mit den geforderten Änderungen umsetzen.

Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung werden europäische Vorgaben erfüllt. So wird zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlung, die bei der Nutzung radioaktiver Stoffe entsteht, der Dosisgrenzwert von 1,5 auf ein millisievert pro Jahr gesenkt. Bei Menschen, die beruflich einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind, wird er von 50 auf 20 Millisievert herabgesetzt.

Telefonüberwachung neu geregelt

Weiter billigte die Länderkammer auch die Neuregelung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Das Gesetz verschärft den Straftatenkatalog, die Bestimmungen der Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Der Bundesrat forderte die Bundesrgegierung erneut zu einer "fairen und angemessenen" Aufteilung der BSE-Folgekosten auf. Diese werden auf zwei Mrd. DM geschätzt. Weiter verlangte die Länderkammer, wegen der Maul- und Klauenseuche in der EU "schnellstmöglich die Zulassung von Impfung in bestimmten Fällen zu erwirken".

Quelle: ntv.de

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