Politik

"Skalpell in einen Operationsraum" Terrorausbildung strafbar

Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das schon die Vorbereitung von Terroranschlägen unter Strafe stellen soll.

Der deutsche Islamist Eric Breininger droht in einer Videobotschaft mit Anschlägen.

Der deutsche Islamist Eric Breininger droht in einer Videobotschaft mit Anschlägen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt oder Anschlagspläne im Internet verbreitet, solle bestraft werden können, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sowohl Linke und Grüne als auch die FDP stimmten gegen den Entwurf. Mit der Mehrheit der Koalition beschloss der Bundestag zudem das Gesetz zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung.

Der Unionspolitiker Jürgen Gehb verteidigte das Vorhaben. Es sei völlig klar, dass niemand in einem Terrorcamp den Umgang mit Waffen und Sprengstoff lerne, um danach Schützenkönig in Berlin-Zehlendorf zu werden, erklärte er. Der Regierung gehe es aber darum, zumindest die Voraussetzungen für Ermittlungen zu schaffen. Auch die Verbreitung von Anleitungen zum Bombenbau im Internet und die Beschaffung von Chemikalien zum Bau eines Sprengsatzes sollen unter Strafe gestellt werden.

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen nannte die geplante Änderung der Sicherheitsgesetze den "falschen Weg" zur Bekämpfung von Terrorcamps. "Es hilft nicht, das 16. Skalpell in einen Operationsraum zu legen, wenn es an Ärzten und Schwestern fehlt", sagte er im Bundestag. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Diese ist unsicher, da Union und SPD dort über keine eigene Mehrheit verfügen.

"Ausdruck einer Sicherheitsphobie"

Der Bundestag will über ein fünf Gesetze umfassendes Paket abstimmen.

Der Bundestag will über ein fünf Gesetze umfassendes Paket abstimmen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

 

Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag nannte die Neuregelung den "Ausdruck einer Sicherheitsphobie, die keine Grenzen kennt". Die Rechtspolitikerin Ulla Jelpke von der Linksfraktion warf der großen Koalition vor, sich vom Tatprinzip abzuwenden. "Das nennen wir Gesinnungsjustiz", sagte sie. Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder hielt dagegen, Strafrecht könne auch präventiv wirken.

 

Mit der Einführung des neuen Paragraphen 89a ins Strafgesetzbuch soll die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt werden. Darunter fällt auch, wenn sich ein Deutscher oder in Deutschland lebender Ausländer in einem ausländischen Terrorcamp im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen unterweisen lässt und Anschläge im Inland plant. Allein schon der Versuch, mit einer ausländischen Vereinigung Kontakt für den Besuch eines Terrorcamps aufzunehmen, soll nach dem neuen Paragraph 89b mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Kritik an Kronzeugenregelung

 

Die Kronzeugenregelung wurde von der Opposition scharf angegriffen. Der Grünen-Politiker Montag nannte sie einen "schmutzigen Deal mit dem Verbrechen". Der FDP-Politiker Van Essen kritisierte, dass künftig auch solche Täter eine Strafmilderung bekommen könnten, die zu einer völlig fremden Tat etwas sagten, "zum Beispiel ein Kindesmissbraucher zu einem Subventionsbetrug". Zypries hielt dagegen, auch künftig werde "niemand seiner gerechten Strafe entgehen". Eine Kronzeugenregelung gab es schon von 1989 bis 1999, sie lief seinerzeit unter der rot-grünen Bundesregierung aus. Die Neuregelung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: ntv.de, rts

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